Öffentliche Bekanntmachungen

Rechtswirksame Öffentliche Bekanntmachungen finden Sie ab dem 17. Mai 2018 unter dieser Rubrik.

Eine Ausnahme hiervon bilden die amtlichen Bekanntmachungen zu Bauleitplänen, die aus rechtlichen Gründen weiterhin im Amtsblatt der Stadt „Hallo Ü“ rechtswirksam öffentlich bekanntgemacht werden. Ergänzende Informationen zu Bebauungsplänen und zu laufenden Bauleitplan- bzw. Bebauungsplanverfahren finden Sie im Bereich der Stadtplanung.

Ein Widerspruch gegen Satzungen kann gem. § 4 Absatz 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden.

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Stadt Überlingen