Satzungen & Verordnungen

Die Gemeinden können die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit die Gesetze keine Vorschriften enthalten. Bei Weisungsaufgaben können Satzungen nur erlassen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. (§ 4 Absatz 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg)

Die Stadt Überlingen hat in den verschiedenen Bereichen Satzungen erlassen:

Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen

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Stadt Überlingen