Feuerwerksverbot an Silvester gilt auch in Überlinger AltstadtIm Bereich der Überlinger Altstadt einschließlich des „Dorfes“ und dem Überlinger Landungsplatz sind private Silvesterfeuerwerke verboten. Das Verbot gilt insbesondere in dem Gebiet Aufkircher Tor bis zum Parkhaus Mitte sowie zwischen dem Mantelhafen und der Bahnhofstraße. Das Feuerwerksverbot betrifft auch Plätze wie den Münsterplatz und die Hofstatt. Einschränkungen gibt es an Silvester und Neujahr darüber hinaus auch in den Teilorten. In der Vergangenheit hatten Silvesterraketen teilweise verheerende Brände in Altstädten verursacht.