Es besteht die Möglichkeit bei Ordnungswidrigkeiten-Verfahren sich alternativ zum üblichen Weg in Papierform auch online zu äußern. Nutzen Sie als Betroffene*r die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Ihren Vorgang sowie die Option sich zum Tatvorwurf zu äußern. Der Zugang ist nur mit dem Ihnen übersandten Zugangscode möglich.