In Deutschland besteht Friedhofspflicht. Bestattungen sind deshalb nur auf öffentlichen oder privaten Bestattungsplätzen gestattet, die behördlich genehmigt sind. Jede Gemeinde unterhält mindestens einen Friedhof. Daneben können Kirchen und Kirchengemeinden sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, Friedhöfe anlegen und unterhalten.
Verstorbene werden in der Regel in der Gemeinde bestattet, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Andere Wünsche der verstorbenen Person bedürfen der Zustimmung des Trägers des Friedhofes, auf dem die verstorbene Person bestattet werden wollte. Liegt keine Willensäußerung der verstorbenen Person über den Ort der letzten Ruhestätte vor oder ist eine Bestattung entsprechend dieser Willensäußerung nicht möglich, können die Angehörigen den Ort der Bestattung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bestimmen. Dabei geht der Wille des Ehegatten dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, Enkel, Eltern und die übrigen Verwandten sowie der Verlobte.
Für Erd- und Feuerbestattungen (Urnenbestattungen) muss auf einem Friedhof ein Grab bereitgestellt werden. Es gibt Wahl- und Reihengräber:
Die Nutzungszeit ist von der Art des Grabes sowie von der Friedhofssatzung abhängig und beträgt meistens zwischen 15 und 25 Jahren.
Viele Friedhofsverwaltungen schreiben die Gestaltung und Pflege von Gräbern vor. Erkundigen Sie sich über die unterschiedlichen Vorschriften und informieren Sie sich über Grabpflegeverträge.
Rechtsgrundlage
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 09.09.2021 freigegeben.
Die Stadt Überlingen unterhält mit dem Hauptfriedhof in Überlingen, weitere Friedhöfe in den Ortsteilen Bonndorf, Nesselwangen, Hödingen, Nußdorf, Andelshofen, Deisendorf und Lippertsreute mit Ernatsreute.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.
Flächenplan Hauptfriedhof Überlingen
Friedhofsverwaltung Frau J. Glorius