Periodische Überprüfung der Luftqualität im Heilbad Überlingen.
Um das Prädikat Heilbad tragen zu dürfen, muss sich die Stadt Überlingen einer regelmäßigen Prüfung unterziehen, bei der die bioklimatischen und die lufthygienischen Verhältnisse bewertet werden. Die Prädikatisierung richtet sich dabei nach den Vorgaben des Kurortegesetzes von Baden-Württemberg sowie den Bestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) und des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). Diese sollen gewährleisten, dass Kurgäste sowie Touristen und Erholungsuchende in Kur- und Erholungsorten sowie in Heilbädern klimatische und lufthygienische Bedingungen vorfinden, die eine Anwendung des Klimas als natürliches, ortsgebundenes Heilmittel ermöglichen bzw. die Luftqualität keine negative Belastung darstellt.
Für die Güte der Luft sind alle 10 Jahre Luftqualitätsmessungen durchzuführen, bei denen die Grob- und Feinstaub- sowie Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Luft bestimmt werden. Alle 5 Jahre muss eine Zwischenbeurteilung stattfinden, die im Jahre 2019 vom Deutschen Wetterdienst (DWD) durchgeführt wurde. Dabei wurden unter anderem neben den Hauptemissionsquellen Verkehr (Verkehrsaufkommen und Verkehrslenkung) und Heizungen die Bebauungsstruktur sowie das Gewerbe begutachtet.
Das Fazit des DWD lautet, dass aufgrund der Überprüfung der oben genannten relevanten Einflussfaktoren und unter Berücksichtigung der letzten Messergebnisse (Luftqualitätsmessreihe 2013/2014) die lufthygienischen Voraussetzungen aktuell nicht erfüllt sind und die Bestätigung des Prädikates Heilbad aus lufthygienischer Sicht daher nicht befürwortet werden kann.