Sozialpass der Stadt Überlingen

Berechtigte können den Sozialpass bei der Stadtverwaltung Überlingen, Bürgerservice Soziales Frau de Francisco Zimmer 1.09, Christophstr. 1 persönlich zu folgenden Öffnungszeiten beantragen und verlängern: Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr.

Wer erhält den Sozialpass?

  • Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld
  • Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Bezieherinnen und Bezieher von Asylbewerberleistungen
  • Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld,

sowie die Personen, die in der Bedarfsgemeinschaft (Haushaltsmitglieder) mit eingebunden sind und in Überlingen wohnen.

Welche Antragsunterlagen brauchen Sie?

Bei Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides für die oben aufgeführten Leistungen sowie eines gültigen Personalausweises bzw. bei Asylbewerbern die gültige Aufenthaltsgenehmigung kann der Sozialpass ausgestellt werden.

Wie lange gilt der Sozialpass?

Bei Erstausgabe gilt der Sozialpass bis Ende des Bewilligungszeitraumes der jeweiligen Leistung (höchstens aber für 6 Monate); wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, kann er auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden. Sobald die Voraussetzungen entfallen, ist der Sozialpass zurückzugeben.

Was sollten Sie unbedingt beachten?

Sollte Ihr Anspruch auf eine Sozialleistung beendet werden, verliert der Sozialpass seine Berechtigung und muss umgehend an Frau de Francisco zurückgegeben werden.

Sollte sich Ihr Leistungsanspruch verändern (z. B. Anspruchswechsel von Bürgergeld in einen Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld usw.) teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wir benötigen dann den neuen Leistungsbescheid sowie für eine evtl. Änderung der Laufzeit Ihren Sozialpass im Original.

Die Angebote:

Kostenlose Nutzung des Busses für die gesamte Gemarkung Überlingen Tarif-Zone 24 für Empfänger einer der oben genannten Leistungen.

Sie müssen ein Abonnement (monatliche Kosten für eine Zone aktuell 52,63 EUR) bei der Firma Morath bzw. bodo abgeschlossen haben. Nur wenn Sie in einem Ortsteil wohnhaft sind, der über zwei Zonen angefahren werden muss, erhalten Sie die entsprechende Erstattung der Zonen. Dies betrifft die Ortsteile Lippertsreute (Zone 25), Nesselwangen (Zone 26) und Bonndorf (Zone 26). Da die Ortsteile Hödingen (Zone 24), Nesselwangen (Zone 26) und Bonndorf (Zone 26) ausschließlich durch das Anrufsammeltaxi angefahren werden, erstatten wir Ihnen auch hier das entsprechende Abo.

Alternativ zum Abo können Ihnen pro Monat zwei 10er Fahrkarten (zehn Einzelfahrten pro Karte) für den Stadtbus ausgestellt werden.

Die Erstattung des Abos sowie die Ausgabe der 10er Fahrkarten erfolgen bei der Stadtverwaltung Überlingen, Bürgerservice Soziales, Christophstr. 1 zu den aktuellen Öffnungszeiten und sind persönlich zu beantragen. Die Vorlage des Kontoauszuges (auf dem der Name des Kontoinhabers vermerkt ist) mit der Abbuchung des Busunternehmens (bei Nutzung des ABOs) und der aktuelle Leistungsbescheid sowie der Sozialpass sind hierzu erforderlich. Die Beantragung der Erstattung des ABOs muss innerhalb von vier Wochen taggenau nach Abbuchung erfolgen.

Kostenübernahme eines Vereinsbeitrages für eine Mitgliedschaft eines Erwachsenen in einem eingetragenen Überlinger Verein (maximal 10,00 EUR im Monat)

Hierbei wird der Jahresbeitrag mit einem Höchstbetrag von 10,00 Euro pro Monat auf den Zeitraum des Leistungsbezuges sowie der Gültigkeit des Sozialpasses erstattet. Sollte mit einem Mitgliedsbeitrag die Höchstgrenze nicht erreicht werden, können Sie einen weiteren Mitgliedsbeitrag einreichen.

Die Erstattung des Vereinsbeitrages ist bei der Stadtverwaltung Überlingen, Bürgerservice Soziales – Frau Tillmanns – Christophstr. 1 persönlich zu beantragen. Die Vorlage des Kontoauszuges mit der Abbuchung des Vereins und der aktuelle Leistungsbescheid sowie der Sozialpass sind erforderlich. Die Beantragung der Erstattung muss innerhalb von vier Wochen taggenau nach Abbuchung des Mitgliedsbeitrages erfolgen. Sollte nur ein Teilbetrag des Vereins übernommen werden da der Bewilligungszeitraum des Leistungsbescheides nicht zur Erstattung des gesamten (höchstens 10,00 Euro im Monat) Mitgliedsbeitrages führt, muss der darauffolgende Leistungsbescheid für die Erstattung des Restbetrages dem Bürgerservice Soziales vorgelegt werden. Somit haben Sie eventuell noch rückwirkend einen Anspruch auf einen Teil des Vereinsbeitrages. Voraussetzung für die rückwirkende Erstattung ist, dass Sie Ihren gültigen Sozialpass und Ihren Anschlussleistungsbescheid innerhalb von vier Wochen taggenau nach Laufzeitbeginn einreichen.

Kostenübernahme für Erwachsene für einen erfolgreich absolvierten VHS-Kurses in Überlingen (pro Halbjahr maximal 60,00 EUR)

Die Erstattung kann nur erfolgen, wenn Sie nicht berechtigt sind eine Bildungsprämie von der VHS zu erhalten und der Kurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Zur Rückerstattung legen Sie uns bitte die Teilnahmebescheinigung sowie den Kontoauszug mit der Abbuchung der Kursgebühr vor.

Die Erstattung ist bei der Stadtverwaltung Überlingen, Bürgerservice Soziales – Frau Tillmanns – Christophstr. 1 persönlich zu beantragen. Die Vorlage des Kontoauszuges mit der Abbuchung der Volkshochschule und der aktuelle Leistungsbescheid sowie der Sozialpass sind erforderlich. Die Beantragung der Erstattung muss innerhalb von vier Wochen nach Abbuchung bzw. nach erfolgreichem Abschluss des VHS-Kurses (Vorlage Teilnahmebescheinigung) erfolgen.

50% Übernahme der Anwohnerparkausweisgebühr

Dies wird direkt bei der Ausstellung im Ü-Punkt berücksichtigt. Hierzu ist der gültige Sozialpass vorzulegen.

Überlinger Freibäder und Überlinger Therme (hier nur bei Schließung der Freibäder im Winter)

Kostenlose Nutzung der Freibäder bzw. 50% Ermäßigung auf den Eintrittspreis der Überlinger Therme (nur Badebereich)

100% Übernahme des Jahresmitgliedsbeitrages bei der Stadtbücherei

1,- Euro Eintrittspreis statt 5,- Euro in das Städtische Museum

Kostenlose Ausgabe von Sachspenden erfolgt bei der Diakonie

(Stand: 16.08.2024)

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