Grundbuch

Das Grundbuch ist ein gerichtliches Verzeichnis, das die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken offenlegt und dingliche Belastungen (z.B. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte) sowie Vormerkungen (z.B. zur Sicherung eines Anspruchs auf Eigentumsübertragung) und ihr Rangverhältnis untereinander kenntlich macht. Des Weiteren können dort bestimmte Verfügungsbeschränkungen eingetragen werden.

Das Grundbuch besteht aus der Aufschrift, einem Bestandsverzeichnis (enthält Angaben aus dem Liegenschaftskataster) und folgenden Abteilungen:

Erste Abteilung

Die Erste Abteilung gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, das heißt, wer Eigentümer des Grundstücks ist.

Zweite Abteilung

In der Zweiten Abteilung sind unter anderem die Belastungen (z.B. Dienstbarkeiten) mit Ausnahme von Grundpfandrechten eingetragen. Außerdem werden dort Beschränkungen des Verfügungsrechts des Eigentümers aufgeführt.

Dritte Abteilung

Hier werden die auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte (z.B. Hypotheken, Grundschulden) eingetragen.

Formulare & Downloads
Antrag auf Grundbuchausdruck

Ihre Ansprechpartnerinnen

Suche
Stadt Überlingen