Dienstleistungen

Grundbuchausdrucke/ Grundbuchabschriften beantragen

Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten:

-Ausdruck oder Abdruck, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird,

- Abschrift, wenn das Grundbuch noch in Papier geführt wird.

Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Grundbucheinsichtsstelle
Bahnhofstraße 288662 ÜberlingenKartenansicht

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse.

Verfahrensablauf

Sie müssen eine Grundbuchabschrift oder einen Grundbuchausdruck beantragen. Dies können Sie persönlich oder schriftlich tun.

Sie können sich bei der Antragstellung auch durch eine andere Person vertreten lassen. Wenn diese Person im Grundbuch nicht als Eigentümerin oder Eigentümer eingetragen und damit antragsberechtigt ist, müssen Sie diese bevollmächtigen. Eine Vollmacht können Sie für diesen Einzelfall oder allgemein als Vorsorgevoll­ macht erteilen.

Erforderliche Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass

- wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt

- wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf

Kosten

Je nachdem, wo Sie den Antrag gestellt haben, unterscheiden sich die Kosten.

Kosten bei der Grundbucheinsichtsstelle:

Ausdruck oder unbeglaublgte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch: EUR 10,00

Amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch: EUR 20,00

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Geschäftsanfall bei der Grundbucheinsichtsstelle, meistens kurzfristig.

Rechtsgrundlage

  • 12 Grundbuchordnung {GBO) (Grundbucheinsicht und Abschrift)
  • 131 Grundbuchordnung (GBO) {Ausdruck und amtlicher Ausdruck)
  • 132 Grundbuchordnung (GBO) (anderes als örtlich zuständiges Grundbuchamt)
  • 133a Grundbuchordnung (GBO) (Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare)
  • § 44, 45, 78, 85 Grundbuchverfügung (GBV) (Abschriften und Ausdrucke aus dem Grundbuch)
  • 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) (Grundbuchelnsichtsstelle) Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG) Nummern 17000 und 17001 bzw. 25210 und 25211

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle.

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