Der Gemeinderat kann durch die Hauptsatzung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmt Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Zur Vorberatung seiner Verhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände kann der Gemeinderat beratende Ausschüsse bestellen.
Den beschließenden Ausschüssen gehören neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden je acht Stadträtinnen bzw. Stadträte an.
Es gibt insgesamt vier beschließende Ausschüsse:
Bei der Stadt Überlingen sind verschiedene beratende Ausschüsse gebildet worden.