Gemäß der Gemeindeordnung Baden‐Württemberg werden die Bürgerinnen und Bürger durch den Gemeinderat und den Oberbürgermeister vertreten. Der Oberbürgermeister ist Leiter der Stadtverwaltung und trägt damit die Verantwortung für alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet. Ferner ist er Vorsitzender des Gemeinderats.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er legt die Grundsätze für das Handeln der Verwaltung fest, entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten und kontrolliert die Arbeit der Stadtverwaltung.