Kommunale Wärmeplanung

Gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist die Stadt Überlingen verpflichtet, bis Ende des Jahres 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Es handelt sich hierbei um einen langfristig und strategisch angelegten Prozess, mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung für die gesamte Stadt.

Ein kommunaler Wärmeplan umfasst folgende vier Elemente:

  1. Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur
  2. Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme
  3. Aufstellung klimaneutrales Zielszenario 2050 mit Zwischenschritt 2030
  4. Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

Dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sind wir nachgekommen und haben Ende 2023 die Wärmeplanung beim Landesministerium zur Prüfung eingereicht. Die aktuellen Schritte können Sie auf der Seite weiter unten einsehen.

Weitere Informationen: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

01.02.2022

Beginn der kommunalen Wärmeplanung

Begonnen wurde Anfang 2022 mit der Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur und im Anschluss wurde die Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme durchgeführt.

03.05.2022

Intern - Vorstellung Zwischenstand Bestandsanalyse

14.07.2022

Intern - Vorstellung Zwischenstand Potenzialanalyse

19.09.2022

Intern - Vorstellung der Zwischenergebnisse im Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr

26.01.2023

Klimawerkstatt - Vorstellung Bestands- und Potzenzialanalyse

Als Bestandteil des kommunalen Klimaschutzes wurde bei der Klimawerkstatt auch der Zwischenstand der kommunalen
Wärmeplanung vorgestellt.

Bestands- und Potenzialanalyse

10.07.2023

Präsentation der Ergebnisse

Am Montag, den 10.07.2023 von 18:00 bis 20:00 Uhr fand im DGH Nussdorf eine Infoveranstaltung für Bürger:innen zur kommunalen Wärmeplanung statt.
Teil der Infoveranstaltung waren Vorträge zu folgenden Themen:

  • kommunale Wärmeplanung in Überlingen (EGS-Plan)
  • Versorgungssysteme (Stadtwerk am See)
  • Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote (Energieagentur Bodenseekreis)

Ergebnisse

26.07.2023

Beschluss des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 den Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung festgestellt und beschlossen, dass die fünf priorisierten Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Aufbauend auf dem Zielfoto-Entwurf wurde eine übergeordnete Handlungsstrategie und konkrete Maßnahmen ausgearbeitet, die für die kommunale Verwaltung als Leitfaden für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in den nächsten Jahren dienen.

Protokoll vom Gemeinderat_Seite 19

Handlungsstrategie / Maßnahmenkatalog

Auf Basis der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung wurden Handlungsstrategien sowie Maßnahmen zur Umsetzung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung erarbeitet. Folgende fünf Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren begonnen werden:

  1. BEW-Machbarkeitsstudie Wärmenetz Schulcampus + Umgebung
  2. Konzept zur Erschließung des Potenzials durch Sanierung und Effizienzsteigerung
  3. BEW-Machbarkeitsstudie Wärmenetz Altstadt inkl. Bahnhofstraße
  4. BEW-Machbarkeitsstudie Wärmenetz Burgberg
  5. Machbarkeitsstudie zur Erdwärmenutzung in Überlingen
BEW-Machbarkeitsstudie Wärmenetz Schulcampus + Umgebung & BEW-Machbarkeitsstudie Wärmenetz Burgberg

Aktuelles:

  • BEW-Antrag wurde für beide BEW-Studien Ende Oktober 2024 gestellt
  • Beginn der Machbarkeitsstudien: Anfang 2025
  • Fertigstellung der Machbarkeitsstudien: Anfang 2026
BEW-Machbarkeitsstudie Wärmenetz Altstadt inkl. Bahnhofstraße

Aktuelles:

  • BEW-Antrag wird für die BEW-Studie Anfang 2025 gestellt
  • Beginn der Machbarkeitsstudien: Mitte 2025
  • Fertigstellung der Machbarkeitsstudien: Mitte 2026

FAQ - kommunale Wärmeplanung

Was sind die Ziele der Wärmeplanung?

Das übergeordnete Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude. Dazu wird eine Wärmewendestrategie für das gesamte Stadtgebiet entwickelt, die aufzeigt, wie der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung gestaltet werden kann. Durch die Veröffentlichung und den Beschluss einer koordinierten Wärmewendestrategie kann ein zentrales Problem des Wärmemarktes, nämlich das unkoordinierte Handeln der verschiedenen Akteure, gelöst werden. Zu diesen Akteuren zählen unter anderem Hauseigentümer, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger und die Kommunalverwaltung. Die abgestimmte Wärmewendestrategie gibt diesen Akteuren Orientierung für ihre Handlungen und Investitionsentscheidungen. Zudem verfolgt die Kommune das Ziel, fünf priorisierte Maßnahmen zu benennen und umzusetzen, die die Kommunalverwaltung dabei unterstützen, die Strategie am effektivsten zu realisieren (weitere Maßnahmen werden folgen).

Welche Rolle spielen erneuerbare Energien in der kommunalen Wärmeplanung?

Erneuerbare Energien wie Erdwärme, Luftwärme, Solarenergie, Flusswasserwärme, Abwasserwärme und Biomasse sind zentrale Elemente der kommunalen Wärmeplanung. Sie stellen eine umweltfreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen dar und tragen somit maßgeblich zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bei.


Wie genau werden Gebäude und ihre Wärmebedürfnisse in die kommunale Wärmeplanung einbezogen?

Die gebäudespezifischen Energieverbrauchsdaten der leitungsgebundenen Energieträger werden von den Energieversorgern erfasst, während die Daten zu nichtleitungsgebundenen Energieträgern von den Schornsteinfegern sowie aus eigenen kommunalen Quellen stammen. Diese Daten werden gesammelt und analysiert. Vor der Veröffentlichung werden sie auf Baublöcke und Quartiere aggregiert, um eine Rückverfolgbarkeit auf einzelne Gebäude zu vermeiden.

Wer ist für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zuständig?

Den Bau von Wärmenetzen und den dazugehörenden Wärmeerzeugern werden voraussichtlich Energieversorgungsunternehmen wie die Stadtwerke am See übernehmen. Für die individuelle Versorgung der Gebäude sind die jeweiligen Eigentümer*innen. verantwortlich. Die Stadt unterstützt die Eigentümer*innen hierbei mit Beratungen und Ansprechpartnern zu den einzelnen Themen.

Welche rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die kommunale Wärmeplanung?

Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen können in den einzelnen Bundesländern und Kommunen unterschiedlich ausgestaltet sein. Auf Bundesebene sind das Bundes- und Klimaschutzgesetz, das kommende Gesetze für die Wärmeplanung, sowie das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) besonders relevant. Hinzu kommen Vorgaben auf Landesebene, wie das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) oder auch die jeweilige Landesbauordnung

Wie kann die kommunale Wärmeplanung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?

Die kommunale Wärmeplanung kann erheblich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Die Wärmeplanung zeigt nun auf, wie die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag dazu, die Klimaziele zu erreichen und den ökologischen Fußabdruck von Kommunen zu verringern.

Entstehen für mich als Eigentümerin/Eigentümer Pflichten aus der kommunalen Wärmeplanung?

Nein, die Ergebnisse des Wärmeplans sind informell. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument ohne direkte rechtliche Außenwirkung.

Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger durch Aufstellung des Wärmeplans?

Im gesamten Gemeindegebiet bekommen Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung über die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung, insbesondere ob sie ggf. durch ein Wärmenetz versorgt werden könnten, oder mit einer dezentralen Wärmeversorgung durch z.B. Wärmepumpen rechnen müssen.

Besteht durch die kommunale Wärmeplanung der Stadt Überlingen eine Austauschpflicht für meine Gas- oder Ölheizung?

Der kommunale Wärmeplan ist nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ein informeller Plan ohne rechtliche Außenwirkung. Auch nach dem aktuellen Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes soll das so bleiben. Das heißt aus der kommunalen Wärmeplanung heraus besteht keine Pflicht für den Tausch einer fossil. betriebenen Heizung. Auf Bundesebene ist das Gebäudeenergiegesetz beschlossen worden, welches ab 01. Januar 2024 gilt. Allein das Vorlegen eines Wärmeplans durch eine Gemeinde löst nicht die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt vor, dass ab dem Jahr 2045 fossile Heizungen in Deutschland verboten sind. Das Land Baden-Württemberg strebt die Klimaneutralität bis 2040 an, es ist zu erwarten, dass entsprechende gesetzliche Anpassungen in den nächsten Jahren beschlossen werden. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken zum passenden Heizungssystem zu machen. Dafür stehen Ihnen Beratungsangebote zur Verfügung. Die kommunale Wärmeplanung kann dabei eine erste Orientierung sein, welches Energieversorgungssystem für Sie eine Möglichkeit darstellt.

Darf ich trotz Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung noch eine fossil betriebene Heizung einbauen?

Die Wärmeplanung bleibt eine informelle, strategische Planung ohne direkte rechtliche Außenwirkung. Allerdings gilt durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches ab 01. Januar 2024 in Kraft tritt, weitere Regelungen für den Einbau von fossilen Heizungen. Ein Einbau von fossil betriebenen Heizungen ist bis Juni 2028 möglich. Allerdings sieht das Gebäudeenergiegesetz vor, dass beim Einbau von Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, eine verbindliche Beratung erfolgen muss. Auch wird es umfassende Übergangsregelungen geben, wobei hier die Heizungsanlage ab einem gewissen Zeitpunkt mit steigenden Anteilen an erneuerbarer Energie (1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent (§71 Absatz 9 GEG)) betrieben werden muss. In Zukunft ist allerdings mit steigenden Preisen für CO2 zu rechnen, dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Dies bedeutet, dass die Nutzung fossiler Energieträger in den kommenden Jahren teurer wird. Die Neuanschaffung einer fossil betriebenen Heizung stellt daher ein Investitionsrisiko dar und sollte gut überlegt sein. Setzen Sie sich frühzeitig mit einer passenden Heizungstechnologie und den gegebenenfalls notwendigen Sanierungsschritten auseinander.

Muss man die bestehende Heizung ab 2024 austauschen?

Nein. Bestehende fossil betriebene Heizungen mit Erdöl oder Erdgas können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Erst bei einem irreparablen defekt (z.B. Totallausfall) müssen sie ausgetauscht werden, hierbei gelten allerdings Übergangsfristen. Hierzu gibt es aber eine zeitliche Obergrenze. Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Erdöl betrieben werden.

Wann kann ich mein Gebäude an die Fernwärme anschließen?

Hier ist keine pauschale Antwort möglich. Bitte prüfen Sie zunächst anhand der Karten des aktuellen Fernwärmenetzes, ob sie bereits eine Anschlussmöglichkeit haben und falls nicht, ob Sie in Zukunft durch die kommunale Wärmeplanung ggf. mit einem Anschluss rechnen können.

Mein Gebäude steht in einem Eignungsgebiet für Fernwärme. Gibt es einen Anspruch auf den Anschluss an die Fernwärme?

Mit der Einteilung in ein Eignungsgebiet für die Fernwärme besteht kein Anspruch auf den Anschluss an die Fernwärme. Das Fernwärmenetz in Überlingen wird auf Basis der kommunalen Wärmeplanung in Zukunft weiter ausgebaut werden. Grundlage dafür sind sogenannte Machbarkeitsstudien. Die Machbarkeitsstudien zeigen, ob eine Umstellung auf eine Wärmeversorgung sowie Netzausbau technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wie geht es bei der kommunalen Wärmeplanung weiter? Welche fünf Maßnahmen muss Überlingen in den kommenden fünf Jahren umsetzen? (Stand: Dezember 2023)

Die nachfolgenden Maßnahmen werden zeitnah von der Stadtverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken am See angegangen.

  1. BEW-Machbarkeitsstudie Wärmenetz Schulcampus + Umgebung
Im Zielfoto für die klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 ist im Gebiet um den Schulcampus Überlingen ein Wärmenetz ausgewiesen. Das Gebiet weist aufgrund der vereinzelten Großabnehmer und des direkt daneben angrenzenden Wohngebietes mit einer erhöhten baulichen Dichte eine relativ hohe Wärmdichte auf.  Die Machbarkeitsstudie beinhaltet die Analyse des bestehenden Gebiets und soll mit einer Potenzialermittlung der Biomasse und Außenluft belastbare Aussagen zur Gestaltung eines Wärmenetzes liefern. Hierbei wird auch ein Kostenrahmen erstellt. Des Weiteren gilt es die zentralen Akteure zu beteiligen und einen Umsetzungsplan mit Fokus auf die Treibhausgasneutralität zu entwickeln.

2.  Konzept zur Erschließung des Potenzials durch Sanierung und Effizienzsteigerung

Das Potenzial Sanierung und Effizienzsteigerung (S&E) ist mit rund 137 GWh quantifiziert. Dies entspricht einer Senkung des jährlichen Wärmebedarfs um etwa 45 %, die bis zum Jahr 2040 erreicht sein soll. Rund 80 GWh werden im Zielfoto durch die Verbesserung der Gebäudehülle erreicht. Dies entspricht einer Sanierungsquote von 2 %/a auf das Niveau eines Effizienzhauses 70. Weitere 6,5 GWh sind durch die Verbesserung der Prozesseffizienz im Bereich GHD und Industrie angesetzt.

3.  BEW-Machbarkeitsstudie Wärmenetz Altstadt inkl. Bahnhofstraße

Im Zielfoto für die klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 ist in der Altstadt aufgrund des relativ hohen Wärmebedarfs durch hohe bauliche Dichte, die Gewerbebetriebe und auch der Therme eine zentrale Versorgungsstruktur angenommen. Die Wärmeversorgung kann dabei unter anderem unter Verwendung von Seethermie mit Kopplung von Wärmepumpen erfolgen. Die Machbarkeitsstudie soll durch die detaillierte Analyse der Bedarfsanforderungen des bestehenden Altstadtbereichs und einer Potenzialermittlung zu erneuerbaren Energiequellen (Fokus Seethermie) belastbare Aussagen zur Gestaltung eines Wärmenetzes liefern. Hierbei wird auch ein Kostenrahmen erstellt. Des Weiteren gilt es die zentralen Akteure zu identifizieren und einen Umsetzungsplan mit Fokus auf die Treibhausgasneutralität zu entwickeln. Mit einer breit aufgestellten Kommunikationskampagne können Bürger frühzeitig partizipativ beteiligt werden.

4.  BEW-Machbarkeitsstudie Wärmenetz Burgberg

Im Zielfoto für die klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 ist im Gebiet Burgberg aufgrund des relativ hohen Wärmebedarfs durch die hohe Baudichte eine zentrale Versorgungsstruktur angenommen. Der Wärmebedarf im Zieljahr beträgt dabei durch Sanierungsmaßnahmen nur noch rund 12 GWh/a. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet die Analyse des bestehenden Gebiets und soll mit einer Potenzialermittlung der über das Altstadtnetz hinaus verfügbaren Seethermie belastbare Aussagen zur Gestaltung eines Wärmenetzes liefern. Hierbei wird auch ein Kostenrahmen erstellt. Des Weiteren gilt es die zentralen Akteure zu beteiligen und einen Umsetzungsplan mit Fokus auf die Treibhausgasneutralität zu entwickeln.

5.  Machbarkeitsstudie zur Erdwärmenutzung in Überlingen

Im Zielfoto für die klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 kann eine zentrale Nutzung von Erdwärme in Überlingen, eine große Rolle bei der Versorgung spielen. Da eine konkrete Nutzbarkeit von Erdwärme in einer Tiefe von rund 1.000 – 1.500 m Tiefe im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung nicht bewertet werden kann, soll in einer vertiefenden Machbarkeitsstudie eine belastbare Analyse dieses Potenzials vorgenommen werden. Die Machbarkeitsstudie soll in einer ersten Phase durch die Analyse bestehender Berichte und neue Erkundungsmaßnahmen belastbare Aussagen zur Ergiebigkeit des Untergrunds liefern. Nach Auswertung dieser Ergebnisse erfolgt eine Systemevaluation bei der geklärt werden soll, mit welchem System die Erdwärme sinnvoll erschließbar ist und über welches Verteilsystem eine Versorgung der Gebäude in Überlingen erfolgen kann.

      Mein Gebäude steht in einem Gebiet mit dezentraler Versorgung. Was muss ich beachten?

      In den dezentralen versorgten Clustern muss die Wärme auch zukünftig direkt im Haus versorgt werden. Nach dem Zielfoto wird hier die klimafreundlichste Technologie zum Heizen eine Wärmepumpe sein. Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist darin nicht vorgesehen. Damit eine Wärmepumpe effizient arbeitet, ist eine Vorlauftemperatur im Heizkreislauf von unter 55°C notwendig. Informieren Sie sich bei einer/m Energieberater*in, ob in Ihrem Gebäude bereits jetzt die Einbindung einer Wärmepumpe möglich ist oder ob es vorbereitende Maßnahmen dazu benötigt. Dies können beispielsweise der Tausch einzelner Heizkörper oder Dämmmaßnahmen sein.

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