Kurzinformationen Notfallplan
Zur Bewältigung von außergewöhnlichen Ereignissen und Schadensfällen hält die Stadt Überlingen bereits seit 2002 einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) bereit.
Ein außergewöhnliches Ereignis ist ein Geschehen, welches das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass die zu deren Beseitigung notwendigen Maßnahmen durch die tägliche Gefahrenabwehr nicht mehr erbracht werden können.
Dieser (SAE) wird, im Ereignisfall, durch den zuständigen Leiter einberufen und geleitet. Der Oberbürgermeister als Gesamtverantwortlicher für die Stadt vertritt die Stadt nach Außen.
Es gibt hierfür ständige Mitglieder sowie ereignisspezifische Mitglieder.
Im Notfallplan der Stadt Überlingen vom 16.01.2023, welcher als verwaltungsinterne Dienstanweisung erlassen wurde, sind die Aufgaben der einzelnen Bereiche festgelegt.
Ebenso werden hier die Kommunikationswege, Einberufungswege und Zuständigkeiten klar festgelegt und abschließend geregelt. Auch sind hierin speziell definierte und entsprechend eingerichtete Stabsräume für die Lagebesprechungen und die Arbeit des Stabes definiert.
Der Notfallplan orientiert sich hinsichtlich seiner Zuständigkeiten, Strukturen sowie der personellen Besetzung an der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Bildung von Stäben bei außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophen (VwV Stabsarbeit) vom 03. August 2004. Die Arbeit im Stab wird regelmäßig geprobt und die Mitglieder entsprechend geschult. So wurde beispielsweise im Jahr November 2022 eine Schulung und Übung, durchgeführt von einem externen Referenten, durchgeführt um die Arbeit im SAE auch praktisch zu erproben.
Eine Einsatzfähigkeit ist somit immer gegeben.
Im Fall eines außergewöhnlichen Ereignisses ist die Information der betroffenen Bürgerschaft ein wichtiger Bestandteil der Krisenbewältigung und essentiell. Hierfür wird im dann eintretenden Schadensereignis ein Notfalltreffpunkt eingerichtet und betrieben werden.
Als Notfalltreffpunkt wurde die
Wiestorhalle, Wiestorstraße 13, 88662 Überlingen
ausgewählt und dann entsprechend eingerichtet werden. Für die Ortsteile sind weitere Notfalltreffpunkte in Planung.
Die Stadtverwaltung bietet also auch im Falle eines Schadensfalls einen guten und professionellen Service für die Einwohner. Allerdings ist die Verwaltung hier auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat hierzu auf seiner Webseite eine Checkliste für Privatpersonen veröffentlicht, auch wird hier dazu geraten einen persönlichen Vorrat an Medikamenten und Lebensmitteln anzulegen.
Wichtig ist demnach auch die persönliche Vorsorge und im Falle eines tatsächlich eintretenden Ereignisses, die Ruhe zu bewahren.
Landespolizei | 07551 / 804-04 | ||
Wasserschutzpolizei Überlingen | 07551 / 949590 | ||
Feuerwehr / Notarzt / Krankentransporte | 112 oder 19 222 | ||
Ölalarm | 112 | ||
Verkehrsunfälle / Überfälle | 110 | ||
Ärztlicher und Kinderärztlicher Notfalldienst | 116 117 | ||
Zahnarztnotruf | 01803 222 555 20 | ||
Störungsdienst Strom, Gas und Wasser Stadtwerk am See | 0800 505 3333 | ||
Störungsdienst Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung | 07551 99 1341 | (außerhalb der regulären Dienstzeiten) 0151 14 51 09 77 | |
Gift-Notruf-Zentrale Freiburg | 0761 192 40 | ||
Helios-Klinikum Überlingen | 07551 94 77 0 | ||
Deutsches Rotes Kreuz Überlingen | 07551 3700 oder 19 222 | ||
THW Ortsverband Überlingen | 07551 94 73 40 | ||
Apothekennotdienst | 0800 00 22 833 | https://www.aponet.de | |
Telefonseelsorge | 0800 1110-222 oder | 0800 1110-111 | |
Zivil- / Katastrophenschutz (Feuerwehr) Stadt Überlingen | 07551 99 11 20 | ||
Katastrophenschutz Landkreis Bodenseekreis | 07541 204 52 48 |
Am Wochenende und an Feiertagen können akut erkrankte Patienten ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxis Überlingen am HELIOS Spital, Härlenweg 1 in 88662 Überlingen kommen.
Öffnungszeiten:
Samstag, Sonntag, Feiertag: 10.00 - 16.00 Uhr.
Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst über die zentrale Rufnummer 116117 zu erreichen.
In lebensbedrohlichen Situationen ist der Rettungsdienst / Notarzt unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.