Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Änderung der Satzung zu Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt („Altstadtsatzung“) in der Fassung vom 05.08.2024 beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die gesamte Altstadt innerhalb der mittelalterlichen Stadtmauern, Stadtgräben und dem Seeufer. Maßgebend ist der Lageplan in der Fassung vom 18.04.2023. Der exakte räumliche Geltungsbereich (Zone A und Zone B) ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.
Die Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt („Altstadtsatzung“) werden innerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Überlingen an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgestellt:
Stadt Überlingen
Sachgebiet Bauverwaltung
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen
Gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Überlingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ist der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt er nach § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ansprüche über die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt „Altstadtsatzung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt „Altstadtsatzung“ vom 11.01.2024 außer Kraft.
Überlingen, 21.10.2024
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister