24.10.2024

Altstadtsatzung 2024: Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt

Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Änderung der Satzung zu Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt („Altstadtsatzung“) in der Fassung vom 05.08.2024 beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die gesamte Altstadt innerhalb der mittelalterlichen Stadtmauern, Stadtgräben und dem Seeufer. Maßgebend ist der Lageplan in der Fassung vom 18.04.2023. Der exakte räumliche Geltungsbereich (Zone A und Zone B) ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.

Plandarstellung

Die Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt („Altstadtsatzung“) werden innerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Überlingen an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgestellt:

Stadt Überlingen

Sachgebiet Bauverwaltung

Bahnhofstraße 4

88662 Überlingen

Gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Überlingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Ist der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt er nach § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  • die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ansprüche über die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt „Altstadtsatzung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt „Altstadtsatzung“ vom 11.01.2024 außer Kraft.

Überlingen, 21.10.2024

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister

21.11.2024
Öffentliche Bekanntmachung: Dammsanierung des Andelshofer Weihers auf Flst. Nr. 3776, Gemarkung Überlingen
Nachdem bei der vertieften Überprüfung für das Hochwasserrückhaltebecken Andelshofer Weiher an mehreren Punkten Sanierungsbedarf festgestellt wurde, beabsichtigt die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG die Dammsanierung des Andelshofer Weihers auf Flst. Nr. 3776, Gemarkung Überlingen, und beantragt hierfür die wasserrechtliche Plangenehmigung. Im Einzelnen sind die Ertüchtigung des Absperrbauwerks (Wiederherstellung und Verstärkung Erddamm, Ergänzung Dammfußdrainage/Auflastfilter), der Neubau einer verklausungssicheren, hydraulisch uneingeschränkten Hochwasserentlastungsanlage sowie der Umbau von Grund- und Betriebsauslass geplant.
15.11.2024
Sitzung Abwasserzweckverband Obere Salemer Aach
Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Obere Salemer Aach am Donnerstag, dem 05. Dezember 2024 um 17.00 Uhr im Rats- und Bürgersaal des Rathauses in Frickingen.
Suche
Stadt Überlingen