Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) ab dem 01.01.2025
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 18. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2024 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.