Auskunft aus dem GewerberegisterDas Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis. Der Inhalt des Gewerberegisters beruht auf der Anzeigenpflichterfüllung durch die Gewerbetreibenden gemäß § 14 Gewerbeordnung. Insofern besteht kein Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten. Aus den abgeleiteten Informationen entsteht kein Rechtsanspruch.