Das Bundesinnenministerium teilt mit, dass die Nutzerfreundlichkeit des Online-Ausweises (Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises und der eID-Karte) kontinuierlich ausgebaut wird.
Seit Anfang Februar 2022 steht nun der elektronische PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst der Bundesdruckerei GmbH zur Verfügung.
Mithilfe des PIN-Rücksetzungs- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen und benötigen hierzu keine Vorsprache mehr beim Bürgerservice Ü.-Punkt.
Auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de können Sie einen entsprechenden PIN-Rücksetzbrief beantragen. Dieser wird auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
Weite Informationen u.a. über die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auf der Homepage www.personalausweisportal.de.
Den Link für die Anforderung des PIN-Rücksetzungsbriefes finden Sie selbstverständlich auch auf der städtischen Homepage www.ueberlingen.de.