Die Stadt Überlingen freut sich bekannt zu geben, dass sie auch nach den neuesten Anforderungen des überarbeiteten Gesetzes über die Anerkennung für Kurorte und Erholungsorte (Kurortegesetz) alle Voraussetzungen erfüllt. Dies wurde vom Regierungspräsidium Tübingen offiziell bestätigt. Das Land Baden-Württemberg hat im Juli 2019 das Kurortegesetz neu gefasst. Die Überprüfungsgegenstände wurden erweitert und umfassen nun nicht nur die ortsgebundenen Heilmittel und die Eigenschaften des Klimas, sondern auch die Infrastruktur von Freizeitangeboten und Gesundheitsdienstleistungen. In einem umfassenden Prüfverfahren wurden die Anerkennungsvoraussetzungen für das Prädikat „Kneippheilbad Überlingen“ sowie „Erholungsort Lippertsreute“ bewertet. Hierzu wurden aktuelle Gutachten des Deutschen Wetterdienstes und Selbstevaluierungsbögen durch die Überlingen Marketing und Tourismus GmbH eingereicht. Die Ergebnisse sind eindeutig: Überlingen erfüllt weiterhin alle Anforderungen für das Prädikat "Kneippheilbad" und der Teilort Lippertsreute für das Prädikat "Erholungsort".
Mehr zum amtlichen Gutachten (März 2023)
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