Aufgrund der sehr engen gesetzlichen Fristen, kann die Druckfreigabe für die Stimmzettel erst nach dem 30.Januar 2025 durch den Kreiswahlleiter erfolgen. Der Druck der Stimmzettel wird in der Woche ab dem 03. Februar 2025 und die Auslieferung an die Städte und Gemeinden bis 07. Februar 2025 erfolgen.
Aus diesem Grund kann mit der Herausgabe der Briefwahlunterlagen erst ab Montag, 10.02.2025 gerechnet werden. Ab diesem Zeitpunkt können dann auch die beantragten Briefwahlunterlagen versendet werden.
Ab 10.02.2025 öffnet dann auch unser Briefwahlschalter und Sie können die Unterlagen für die Briefwahl bei persönlicher Vorsprache ohne Termin im Torhaus Bürgerservice Ü.-Punkt, Christophstr. 1, EG, beantragen und dann erhalten. Bitte bringen Sie hierzu zwingend einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen (auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung) mit. Es steht Ihnen zudem eine Walkabine zur Verfügung, in welcher Sie Ihre Briefwahlunterlagen gleich ausfüllen und wieder abgeben können.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen benötigen Sie keinen Termin. Der Briefwahlschalter hat ab 10.02.2025 zu folgenden Publikumszeiten für Sie geöffnet:
· Montag 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
· Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
· Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
· Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17:00 Uhr
· Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Ausnahme / Abweichung von der Öffnungszeit:
· Freitag, 21.02.2025 14.00 bis 15.00 Uhr
Letzter Termin für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar 2025 in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Bitte beachten Sie unbedingt die Bearbeitungs- und die mögliche Postlaufzeit.
Bitte beachten Sie, dass wir die Briefwahlunterlagen, wie oben erwähnt, frühestens ab 10. Februar versendet und ausgegeben werden können.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne das Wahlbüro im Bürgerservice Ü.-Punkt zur Verfügung.