Wahlbenachrichtigungen
Zwischen dem 12.Januar 2025 (frühestens) und dem 02.Februar 2025 (spätestens) werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Ab diesem Zeitpunkt kann man dann auch Briefwahl – u.a. online – beantragen.
Briefwahlunterlagen
Aufgrund der sehr engen gesetzlich terminierten Fristen, ist mit der Herausgabe der Briefwahlunterlagen vermutlich frühestens ab dem 10.Februar 2025 zur rechnen. Ab diesem Zeitpunkt können dann auch die beantragten Unterlagen versendet werden. Dieser Termin ist final noch nicht belastbar.
Deutsche im Ausland
Deutsche die im Ausland leben, jedoch nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Den Antrag finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Ihre Unterstützung zählt!
Für die Bundestagwahlen 2025 benötigt die Stadt Überlingen ca. 220 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Für die Bundestagswahl müssen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst aufhalten Sie möchten Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden? Dann scannen Sie den untenstehenden QR-Code und melden sich online an oder melden Sie sich unter wahlen@ueberlingen.de
Alle Informationen zur Bundestagswahl 2025 gibt es unter www.bundeswahlleiterin.de