Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabegesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 25.01.2023 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: