Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 12. Juli 2022 folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer (Wettbürosteuer-Satzung) der Großen Kreisstadt Überlingen