Kurtaxe

Die Stadt Überlingen erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe.

Die Kurtaxe ist in zwei Kurzonen und zwei Saisonzeiten unterteilt

Kurbezirk I

Kurbezirk II

Saisonzeit A

2,40 €

1,95 €

Saisonzeit B

3,30 €

2,60 €

Zweitwohnungsinhaber

155 € pro Person

Dauercamper

95 € pro Person

  • Überlingen Marketing und Tourismus GmbH
  • Echt Bodensee Card

Ihr Servicepartner - Die Überlingen Marketing und Tourismus GmbH

Die Überlingen Marketing Tourismus GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Überlingen und Ansprechpartner zu den Themen Tourismus und Beherbergung sowie der Gästekarte "Echt Bodensee Card" in Überlingen. Hier gelangen Sie in den Partnerbereich ÜMT, wo alle wichtigen Informationen zusammengestellt sind.

Hier erhalten Sie auch Anleitungen zum digitalen Meldeschein oder der digitalen Gästekarte.

Die Gästekarte - Echt Bodensee Card

Seit dem 01.04.2021 ist die Stadt Überlingen Mitglied im Verbund der Echt Bodensee Card und bietet damit den Gästen ein umfassendes Angebot von Vergünstigungen und ÖPNV-Nutzungen. Alle Informationen zur Echt Bodensee Card in Überlingen erhalten Sie bei der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH oder im Portal der Echt Bodensee Card über die obenstehenden Links.

Wer ist kurtaxepflichtig?

Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich im Stadtgebiet aufhalten und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist. 

Kurtaxepflichtig sind darüber hinaus auch Einwohner, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben (Zweitwohnungsinhaber) sowie Dauercamper.


Von Personen, die in Überlingen arbeiten oder in Ausbildung stehen sowie von Teilnehmenden an beruflich bedingten Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen wird während deren Dauer die Kurtaxe nicht erhoben.

Wer ist von der Kurtaxe befreit?

Folgende Personengruppen sind von der Kurtaxe befreit:

  • Kinder und Jugendliche, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs,
  • Familienbesuch von Einwohnenden, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden,
  • Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten
  • Schwerkranke, solange sie nicht in der Lage sind (z.B. bei Bettlägerigkeit) Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
  • Schwerbehinderte Personen mit mindestens 80 v.H. nachgewiesener Erwerbsminderung.
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson durch Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird und die Begleitperson selbst keine Kurmittel in Anspruch nimmt.

Für die Kurtaxebefreiungen muss ein entsprechender Nachweis (Arbeitsbescheinigung, Schwerbehindertenausweis, etc.) vorgelegt werden.

Ihre Ansprechpartner im Überblick

Ansprechpartner rund um die Themen digitaler Meldeschein, Kurtaxe, Anmeldung Beherbergung und Pauschalkurtaxe bei Zweitwohnungsinhabern/Dauercampern:

Stadt Überlingen
Kämmerei & Controlling - Sachgebiet Steuern

Ansprechpartner rund um die Themen Tourismus, Gastgeber sein, digitale Gästekarte, Reservierungssystem

Überlingen Marketing und Tourismus GmbH

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