04.03.2022

Hilfe für die Ukraine

Der Krieg in der Ukraine hat eine große Welle der Anteilnahme und Hilfsbereitschaft unter der Bevölkerung ausgelöst. Finden Sie hier eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Hilfe von Geflüchteten vor Ort, die regelmäßig aktualisiert wird:

Ich komme in Überlingen/Owingen/Sipplingen an, wohin muss ich mich wenden?

Derzeit werden auf Bundesebene die rechtlichen Fragen zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine geklärt. Bitte melden Sie sich daher so schnell wie möglich bei der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt Überlingen, Bahnhofstraße 18-20, 88662 Überlingen. Die Öffnungszeiten sind:
Mo-Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowieMo und Do 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Die Ausländerbehörde ist unter folgendem Link zu finden:https://www.ueberlingen.de/-/behoerdenwegweiser/auslaenderwesen/oe6008056 Bitte nutzen Sie für Anfragen die E-Mail-Adresse: ukrainehilfe@ueberlingen.de.Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können auch online unter: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/service/aufenthaltserlaubnis#/ gestellt werden. Ihre Angaben werden bei Eingabe der Postleitzahl direkt der zuständigen Ausländerbehörde zugeordnet und online übermittelt. Sollten Sie einen entsprechenden Online-Antrag an die Ausländerbehörde der Stadt Überlingen senden, werden wir uns nach Eingang mit Ihnen in Verbindung setzen.


Ist ein Umzug in einen anderen Landkreis ohne weiteres möglich?

Personen, die aufgrund der aktuellen Lage aus der Ukraine flüchten mussten und bereits eine Bescheinigung durch die Ausländerbehörde der Stadt Überlingen erhalten haben sowie diejenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten, unterliegen einer gesetzlichen Wohnsitzauflage für den Landkreis Bodenseekreis. Ein Wohnsitzwechsel in einen anderen Landkreis ist daher nur in Ausnahmefällen möglich.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Wohnsitzauflage, geplanten Umzügen außerhalb des Landkreises und Ausnahmen von der Wohnsitzauflage an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Sollten Sie in Überlingen, Owingen und Sipplingen wohnhaft sein, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde der Stadt Überlingen, Bahnhofstraße 18-20, 88662 Überlingen. Die Öffnungszeiten sind:

Mo-Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie
Mo und Do 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Die Ausländerbehörde ist unter folgendem Link zu finden:
https://www.ueberlingen.de/-/behoerdenwegweiser/auslaenderwesen/oe6008056


Übergang zentraler Sozialleistungen in die Jobcenter

Seit dem 01.06.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII). Alle Geflüchteten, die vor dem 01.06.2022 einen Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt haben, wurden zu diesem Zeitpunkt in die Betreuung durch das Jobcenter übergeben. Somit erhielten alle Leistungsbezieher die zustehenden Geldleistungen ab dem 01.06.2022 durch das Jobcenter überwiesen oder, noch vorheriger postalischer Einladung, in bar ausbezahlt. In diesem Zusammenhang war keine erneute Antragstellung nötig.


Wie können staatliche Leistungen erhalten werden?

Nach erfolgter Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde können die Sozialleistungen am Info-Punkt im Landratsamt Bodenseekreis beantragt werden. Hierfür müssen Sie Ihre Fiktionsbescheinigung und Meldebescheinigung vorlegen. Weitere Informationen finden Sie unter Bodenseekreis: Ukraine-Flucht zu der Frage „Wie können staatliche Leistungen erhalten werden“.

Adresse und Öffnungszeiten des Info-Punkts des Landratsamtes Bodenseekreis:

INFO-PUNKT IM LANDRATSAMT BODENSEEKREIS
Antragstellung auf Asylbewerberleistungen, Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie erste Informationen (ohne Termin)

Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 17:00 Uhr

Hauptgebäude des Landratsamts
Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen

Die Stadt Überlingen bereitet Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine vor. Wir benötigen für die Menschen, die aus der Ukraine zu uns kommen, auch privaten Wohnraum in Überlingen. Sollten Sie dauerhaft verfügbare Wohnungen oder Häuser anbieten können (auch Ferienwohnungen, sofern längerfristig), freuen wir uns über Ihre Nachricht unter 07551 99-1228 oder auf diesem Formular. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen, um alles Weitere zu klären.Falls Sie Wohnraum außerhalb von Überlingen/Owingen/Sipplingen zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.


Wie kann ich mit Spenden vor Ort helfen?

Im Moment gibt es vor allem einen großen Bedarf an Geldspenden an Institutionen und Hilfsorganisationen, damit diese gezielt helfen können. Wir bitten daher, von Sachspenden an die Stadt abzusehen. Im Bodenseekreis derzeit ein eigenes Konto eingerichtet. Die Diakonie Überlingen-Stockach hat bereits ein solches Spendenkonto, um Familien, die hier in der Region untergekommen sind aber noch keinen Zugang zu den Sozialsystemen haben, schnell und unbürokratisch zu helfen. Konto:DE87 6905 0001 0001 0220 11 bei der Sparkasse Bodensee. Kontakt: Gerhard Hoffmann, Diakonisches Werk Überlingen, Christophstr. 31, 88662 Überlingen, Tel. 07551 91 89 90 - g.hoffmann@diakonie-ueberlingen.de. www.diakonie-ueberlingen.de 


Wie kann ich mich als Dolmetscher für Ukrainisch-Deutsch einbringen?

Dringend benötigt wird auch die Unterstützung von Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Ukrainisch-Deutsch. Falls Sie Ihre Hilfe anbieten möchten, schicken Sie bitte eine Mail an ukrainehilfe@ueberlingen.de. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden sich so schnell wie möglich bei Ihnen, um alles Weitere zu besprechen.


Wie erfolgt die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete aus der Ukraine?

Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht gemäß § 4 ein eingeschränkter Anspruch auf Krankenhilfe. Dieser eingeschränkte Krankenhilfeanspruch umfasst die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen (gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission STIKO) und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Zusätzliche medizinische Maßnahmen müssen jeweils im Einzelfall und im Vorfeld der beabsichtigten Maßnahme auf eine mögliche Kostenübernahme geprüft werden.


Welche Corona Test- und Impfangebote gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine in Überlingen?


Ukrainische Staatsbürger können Schnelltest- und PCR-Test-Angebote der öffentlichen Teststellen in Anspruch nehmen (siehe Übersicht: Überlingen testet | Offizielles Tourismusportal Überlingen (ueberlingen-bodensee.de)
Die Corona-Schutzimpfung kann kostenlos und unbürokratisch im Helios Spital Überlingen sowie bei den Impfstützpunkten in Friedrichshafen und Überlingen empfangen werden (www.bodenseekreis.de/corona-impfung). Bitte vorhandene Ausweisdokumente und Impfpass mitbringen und idealerweise eine sprachkundige Begleitperson, die beim ärztlichen Gespräch übersetzen kann.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache finden Sie unter: www.dranbleiben-bw.de/ua



Kann ich als Geflüchteter aus der Ukraine einen Integrationskurs besuchen?


Ja, die Schutzsuchenden aus der Ukraine können beim BAMF (Bundesamt für Migration) die Teilnahme an einem Integrationskurs beantragen.

In Überlingen sind Kurse von verschiedenen Sprachkursträgern in Vorbereitung. Aktuelle Ansprechpartner: CJD Überlingen Telefon: 07551-94950810 und Inlingua Telefon: 07551 2046.



Wohin kann ich mich Notfall am Wochenende wenden?


Bei Notfällen am Wochenende melden Sie sich bitte telefonisch unter 07551 99-1228.



Wie kann ich mich ehrenamtlich unterstützend einbringen?


Die Unterstützung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in unterschiedlichen Bereichen ist herzlich willkommen. Bitte teilen Se uns auf mit diesem Formular Ihre Einsatzmöglichkeiten mit, wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung, um alles Weitere zu klären.



Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Ukraine Hilfe wenden?


Bitte kontaktieren Sie uns unter ukrainehilfe@ueberlingen.de.


Weiterführende Informationen  
finden Sie u.a. auf der Webseite - des Bodenseekreises https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/asyl-migration/ukraine-flucht - und des Ministeriums der Justiz und für Migration des Landes Baden-WürttembergJustizministerium Baden-Württemberg - FAQ (justiz-bw.de)

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