Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 4. März 2010 entschieden, dass alle Gemeinden in Baden-Württemberg anstatt der bisher üblichen einheitlichen Abwassergebühr zukünftig eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgrund unterschiedlicher Gebührenmaßstäbe erheben müssen.
Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 14.09.2011 beschlossen, die „Gesplittete Abwassergebühr“ rückwirkend zum 01.01.2011 einzuführen. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet und durch das „Stadtwerk am See“ (früher Stadtwerke Überlingen) eingezogen. Die Niederschlagswassergebühr wird nach Größe der überbauten und darüber hinaus befestigten und an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen erhoben und direkt durch die Stadt Überlingen bei den Gebührenschuldnern durch Gebührenbescheid erhoben.
Die gesplittete Abwassergebühr ist eine Aufteilung der Abwassergebühren verursachergerecht in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.
So setzt sich die gesplittete Abwassergebühr zusammen:
Abwassergebühr = Schmutzwassergebühr + Niederschlagswassergebühr
Für jedes Grundstück wurden aus aktuellen Luftbildern und dem bereits vorhandenen Grundstückskataster Pläne mit Versiegelungsflächen erstellt. Diese Daten wurden mit den Angaben der Grundstückseigentümer abgeglichen und dienen als Grundlage der Niederschlagswassergebühr.
Neuanlagen und Änderungen der Versiegelung im Bestand (ab einer Größe von 10 m²) müssen innerhalb eines Monats der Abteilung Tiefbau - Herr Krzyminski gemeldet werden, es erfolgt dann eine Neuerhebung. Zu beachten ist hierbei, dass der Zustand zum 01.01. eines Kalenderjahres für das komplette Kalenderjahr maßgeblich ist. Der Gebührenschuldner ist hierbei auskunftspflichtig.
Auf Grundlage der Erhebung berechnet sich die Niederschlagswassergebühr. Grundstückseigentümer, die nach der GAG versiegelte Flächen entsiegeln und Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern lassen, können ihre Niederschlagswassergebühr entsprechend reduzieren.
Neben dem finanziellen Vorteil, ist es auch aus ökologischer Sicht sinnvoll, anfallendes Niederschlagswasser versickern zu lassen und somit dem Grundwasser zu zuführen.
Unter der Dusche und auf der Toilette, beim Kochen und Putzen, aus der Waschmaschine und beim Abspülen von Hand – Abwasser fließt ab. Abwasser, das im häuslichen Umfeld abfließt, wird als Schmutzwasser bezeichnet. Laut statistischem Bundesamt fließen täglich rund 128 Liter Schmutzwasser pro Person über die verschiedenen Hausanschlüsse ab.
Das Rohr vom Abfluss im Waschbecken bis zum Wandeingang mag bekannt sein, doch was passiert danach? Das Schmutzwasser eines Hauses wird meist gesammelt in den großen Abwasserkanal der Stadt Überlingen „übergeben“ also eingeleitet. Der Hausanschluss unterliegt dabei der Verantwortung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Die Verantwortung für den Kanalanschluss endet erst mit dem Anschluss, also der Übergabe des Schmutzwassers an den öffentlichen Sammelkanal, in einigen Fällen also außerhalb der Grundstücksgrenze. Es ist wichtig, dass EigentümerInnen über den Zustand des eigenen Kanals Bescheid wissen. Kommt es zu Schäden, müssen diese kurzfristig und kostenintensiv behoben werden. Besser ist es also proaktiv zu handeln und frühzeitig mögliche Störungen zu verhindern oder zu beheben.
Fällt Regen auf nicht versiegelte Flächen wie Wiesen, Wälder oder Felder, kann er versickern oder verdunsten. Im natürlichen Wasserkreislauf ist Regenwasser kein Abwasser. Fällt Regen auf versiegelte Flächen, muss er durch bauliche Maßnahmen gezielt abgeleitet werden, damit es zu keinen Überschwemmungen kommt. Wird es gefasst und gezielt abgeleitet, wird auch Regenwasser zu Abwasser.
Unser Tiefbauamt ist hierbei der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen der privaten und städtebaulichen Entwässerung geht. Dabei wird das ökologische Ziel verfolgt, möglichst viel Regenwasser dem natürlichen Wasserkreislauf zu erhalten, möglichst wenig Regenwasser energie- und kostenintensiv von der Kläranlage reinigen zu lassen und gleichzeitig Überschwemmungen durch Regenwasser zu vermeiden.
Auf privaten Grundstücken, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Regenwasser ökologisch sinnvoll zu behandeln. Auf entsiegelten Flächen wie Wiesen und Beeten kann Regen bestens versickern, Kieswege oder Rasengittersteine verbessern die Durchlässigkeit für Regenwasser auch von befestigten Flächen. Über Gründächer, Entwässerungsmulden und Versickerungsrigolen kann Niederschlagswasser auf dem Grundstück zurückgehalten und versickert werden. Zisternen ermöglichen eine Zwischenspeicherung zur Nutzung des Regenwassers. Diese Maßnahmen sind dabei nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell sinnvoll. Mit der gesplitteten Abwassergebühr wird die Entsiegelung von Flächen finanziell durch eine Reduktion der Niederschlagswassergebühr anerkannt.