Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung auf Privatgrundstücken. Hierzu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss (Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft) zuführen, Prüfschächte, Pumpanlagen, Anlagen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung (z.B. Versickerungsmulden, Rigolen, Zisternen etc.), Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) und geschlossene Gruben, einschließlich Zubehör.
Gemäß Abwassersatzung (440,7 KB) der Stadt Überlingen bedürfen
der schriftlichen Genehmigung der Stadt. Hierzu ist ein Entwässerungsantrag zu stellen.
Dem Entwässerungsantrag sind folgende Unterlagen jeweils zweifach beizufügen:
Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein.
Bitte reichen Sie Ihren Entwässerungsantrag getrennt vom Bauantrag bei der Abteilung Tiefbau, Bahnhofstraße 6 ein. Hier erhalten Sie auch die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle, Rückstauebene etc.).
Für die Genehmigung von Entwässerungsanträgen erheben wir eine Gebühr von 106,50 Euro.
Für allgemeine Auskünfte bzgl. Entwässerung und Entwässerungsantrag steht Ihnen Herr Ralf Fischäß, Abteilung Tiefbau (Tel. 07551/99-1344; email: r.fischaess@ueberlingen.de) zur Verfügung.
Für Planauskünfte wenden Sie sich bitte an:
Hier gelangen Sie zum Formular für den Entwässerungsantrag
Weitere Informationen bzgl. der Abwasserbeseitigung erhalten Sie über folgende Links: