Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 06.12.2023 in öffentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung „Andelshofen Süd“ im Bereich des Flurstücks Nr. 3865 mit örtlichen Bauvorschriften in Andelshofen jeweils in der Fassung vom 19.10.2023 als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Andelshofen und umfasst eine ca. 0,07 ha große Teilfläche des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 3865.
Maßgebend ist der Lageplan der Ergänzungssatzung in der Fassung vom 19.10.2023. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Plandarstellung (maßstabslos) zu entnehmen.
Die Ergänzungssatzung (bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung) sowie die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung werden innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Überlingen an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten:
Stadt Überlingen
Sachgebiet Baurecht
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen
Gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Überlingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt er nach § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ansprüche über die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Die Ergänzungssatzung „Andelshofen Süd“ im Bereich des Flurstücks Nr. 3865 in Andelshofen und die örtlichen Bauvorschriften treten gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Überlingen, 15.12.2023
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister