Einladung zum Unternehmerabend „Einkaufserlebnisse schaffen - Kunden begeistern“ am Mittwoch, 31. Januar 2024

Das Schaufenster ist Ihre Aufforderung an den Kunden bei Ihnen einzukaufen. Um Passanten heute zu begeistern, müssen Läden schon von außen eine „Strahlkraft“ haben. Ihr Schaufenster kann überraschen und in die Erlebniswelt Ihres Ladens einführen.

Da das Schaufenster der erste Berührungspunkt mit den Kunden ist, darf diese erste Begegnung nichts dem Zufall überlassen. Wird der Laden dann betreten, muss er halten, was das Schaufenster versprochen hat.

Einkaufen als ein Wohlfühlerlebnis für das gerne Geld ausgegeben wird.

Die IHK Bodensee-Oberschwaben, die Wirtschaftsförderung der Stadt Überlingen und die Überlingen Marketing und Tourismus GmbH läden gemeinsam alle Vertreter aus dem Einzelhandel, dem stationären Handel und dem Fachhandel zum Unternehmerabend ein, der am Mittwoch, 31. Januar 2024 um 19.00 Uhr im Bad Hotel (Villa Seeburg) stattfindet. Mit Karin Wahl, Expertin für Warenpräsentation aus Köln, konnten wir eine erfahrene Expertin für attraktiven Ladenbau und herausragende Schaufenster-Gestaltung gewinnen. Bei diesem „praktischen“ Vortrag möchten wir Ihnen einfache und gut umsetzbare Tipps an die Hand geben, damit das Schaufenster und die Ware im Verkaufsraum ansprechender präsentiert werden kann. Dabei müssen es nicht immer teure Dekorationsmaterialien sein, sondern was zählt, ist Know-how, gute Ideen und die Lust dazu Kunden zu begeistern.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen und Anmeldung unter https://veranstaltungen.unikam.de/weingarten.ihk.de/termin/21529.

17.05.2024
Einschränkungen bei der Überlinger Stadtbus-Linie 3
Verschiedene Haltestellen können während Baumaßnahme am 21. und 22. Mai 2024 nicht bedient werden.
14.05.2024
Fehler beim Druck der Wahlbenachrichtigung für die Ortsteile
Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen ist ein Fehler passiert. In den Teilorten mit Ortschaftsratswahl wurde die Wahlberechtigung für diese nicht explizit aufgeführt. Der Druck und auch der Versandt war nicht mehr zu stoppen, so dass sich die Wahlleitung entschlossen hat, nochmals für alle Wahlberechtigten in den Teilorten eine korrekte Wahlbenachrichtigung drucken und zustellen zu lassen. Grundsätzlich besteht das Wahlrecht in den Teilorten für die Ortschaftsratswahl aber immer, wenn das Wahlrecht für den Gemeinderat gegeben ist.
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