Das Gesundheitsamt des Bodenseekreis hat am 21.12.2021 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Verkehrs- und Begegnungsflächen für das Verbot des Konsums und Ausschanks von Alkohol, des Abbrennens von Pyrotechnik sowie des zeitlich begrenzten Verweilverbots nach § 17b CoronaVO erlassen.
Das Gesundheitsamt des Bodenseekreises erlässt gemäß § 17b Abs. 1 bis 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 15. September 2021 in der ab 20. Dezember 2021 gültigen Fassung und § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustVO) vom 19. Juli 2007 in der ab 24. November 2021 geltenden Fassung sowie § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für den Landkreis Bodenseekreis folgende Allgemeinverfügung.