27.12.2021

Corona-Regeln: Verbot von Gruppen, Alkohol und Böllern an über 50 Plätzen im Bodenseekreis zu Silvester

Das Gesundheitsamt des Bodenseekreis hat am 21.12.2021 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Verkehrs- und Begegnungsflächen für das Verbot des Konsums und Ausschanks von Alkohol, des Abbrennens von Pyrotechnik sowie des zeitlich begrenzten Verweilverbots nach § 17b CoronaVO erlassen.

Das Gesundheitsamt des Bodenseekreises erlässt gemäß § 17b Abs. 1 bis 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 15. September 2021 in der ab 20. Dezember 2021 gültigen Fassung und § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustVO) vom 19. Juli 2007 in der ab 24. November 2021 geltenden Fassung sowie § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für den Landkreis Bodenseekreis folgende Allgemeinverfügung.

03.12.2024
Verlegung des Wochenmarkts
Auch in diesem Jahr findet der Überlinger Weihnachtsmarkt (12.12. 22.12.2024) wieder auf der Hofstatt statt. Aus diesem Grund wird der Wochenmarkt in der Zeit vom 05.12.2024 bis einschließlich 24.12.2024 in die Münsterstraße verlegt.
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