27.12.2021

Corona-Regeln: Verbot von Gruppen, Alkohol und Böllern an über 50 Plätzen im Bodenseekreis zu Silvester

Das Gesundheitsamt des Bodenseekreis hat am 21.12.2021 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Verkehrs- und Begegnungsflächen für das Verbot des Konsums und Ausschanks von Alkohol, des Abbrennens von Pyrotechnik sowie des zeitlich begrenzten Verweilverbots nach § 17b CoronaVO erlassen.

Das Gesundheitsamt des Bodenseekreises erlässt gemäß § 17b Abs. 1 bis 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 15. September 2021 in der ab 20. Dezember 2021 gültigen Fassung und § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustVO) vom 19. Juli 2007 in der ab 24. November 2021 geltenden Fassung sowie § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für den Landkreis Bodenseekreis folgende Allgemeinverfügung.

16.04.2025
Überlingen setzt auf nachhaltige Wärmeversorgung – Stadtwerk am See initiiert zukunftsweisendes Projekt im Kramer-Areal
Die Stadt Überlingen und das Stadtwerk am See setzen einen bedeutenden Schritt in Richtung einer klimaneutralen Zukunft. Gemeinsam mit Projektpartnern wie Diehl Defence und Wacker Neuson hat das Stadtwerk am See eine innovative Lösung zur Wärmeversorgung im Kramer-Areal und der umliegenden Wohnbebauung entwickelt.
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