31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

16.04.2025
Überlingen setzt auf nachhaltige Wärmeversorgung – Stadtwerk am See initiiert zukunftsweisendes Projekt im Kramer-Areal
Die Stadt Überlingen und das Stadtwerk am See setzen einen bedeutenden Schritt in Richtung einer klimaneutralen Zukunft. Gemeinsam mit Projektpartnern wie Diehl Defence und Wacker Neuson hat das Stadtwerk am See eine innovative Lösung zur Wärmeversorgung im Kramer-Areal und der umliegenden Wohnbebauung entwickelt.
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