31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

21.02.2025
Wochenmarkt endet am Samstag, 1. März 2025 früher
Aufgrund einer Veranstaltung („Preiskarbatschenschnellen“) am Samstag, 1. März 2025, endet der Wochenmarkt auf der Hofstatt bereits um 12.30 Uhr.
21.02.2025
Stadtbus Überlingen: Einschränkungen während der Fasnacht
Aufgrund verschiedener Fasnachts-Veranstaltungen in der Überlinger Altstadt kann es von Donnerstag, 27.02. bis Dienstag, 04.03. aufgrund von Straßensperrungen auf allen Stadtbuslinien zu Einschränkungen und Verspätungen kommen.
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