31.03.2022

Corona-Quarantänebescheinigung – Absonderungsbescheinigung nicht mehr erforderlich

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Künftig reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. 

Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Es kann weiterhin eine entsprechende Bescheinigung bei der Stadtverwaltung angefordert werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail mit Namen und Adresse unter Angabe des Abstrichdatums des PCR- oder Schnelltests an oeffentlicheordnung@ueberlingen.de.
Stadt Überlingen, Abteilung Öffentliche Ordnung

12.08.2024
Interkulturelles im Sommer 2024
Wöchentlich donnerstags und freitags sind „Deutsch-Könner“ und Sprachlernende recht herzlich willkommen:
08.08.2024
LEADER Westlicher Bodensee e.V. Informationsveranstaltung am 15.08.2024
Zum Auftakt des zweiten Förderaufrufs lädt der Verein LEADER Westlicher Bodensee e.V. herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 15.08.2024 im Sitzungssaal im Rathaus Bodman-Ludwigshafen um 19:00 Uhr ein. Die Veranstaltung richtet sich an potenzielle Antragsteller, die innovative Projekte innerhalb der Gebietskulisse Westlicher Bodensee umsetzen möchten, sowie an Interessierte aus der Bevölkerung.
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