Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Aufgrund verschiedener Fasnachts-Veranstaltungen in der Überlinger Altstadt kann es von Donnerstag, 27.02. bis Dienstag, 04.03. aufgrund von Straßensperrungen auf allen Stadtbuslinien zu Einschränkungen und Verspätungen kommen.