Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Die Stadt Überlingen und das Stadtwerk am See setzen einen bedeutenden Schritt in Richtung einer klimaneutralen Zukunft. Gemeinsam mit Projektpartnern wie Diehl Defence und Wacker Neuson hat das Stadtwerk am See eine innovative Lösung zur Wärmeversorgung im Kramer-Areal und der umliegenden Wohnbebauung entwickelt.