- In dem im Lageplan der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 02.05.2022, Maßstab 1:2800 dargestellten Gebiet liegen städtebauliche Mängel und Missstände nach § 136 Abs. 2 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden.
- Das insgesamt ca. 11,9 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Lippertsreuter Straße“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan vom 02.05.2022 abgegrenzten Fläche.
Bekanntmachung Inkrafttreten
Sanierungssatzung Lippertsreuter Straße