Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die Interkommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 05. Mai 2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: