Ebenfalls einer Gewerbeanzeige bedarf es, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Es gibt zwei Möglichkeiten eine Gewerbeanzeige vorzunehmen
Möglichkeit 1
Persönliche Vorsprache mit Termin:
Die Gewerbeanzeige wird im Bürgerservice Ü.-Punkt, Christophstraße 1, 88662 Überlingen direkt per EDV erfasst.
Der Gewerbetreibende erhält seine Gewerbeanzeige direkt.
Kosten
Die Gewerbeanzeige kostet derzeit lt. städtischer Verwaltungsgebührensatzung 50,60 €. Die Gebühr muss in Bar oder per Kartenzahlung beglichen werden.
Möglichkeiten Termine zu vereinbaren:
1. Online Buchungssystem über die Homepage
www.ueberlingen.de
2.Online Buchungssystem über die App „cleverq“
(kostenlos im AppStore für Android und IOS)
3. Per QR-Code
4. Telefonisch unter Tel. 07551-99-0
Zum Termin mitbringen:
Möglichkeit 2
Online über unsere Homepage:
Es gibt nun die Möglichkeit, die Gewerbeanzeige online von zu Hause aus zu machen.
Die Gewerbeanzeige wird vom Gewerbetreibenden selbstständig über untenstehende Links erfasst und direkt an uns übermittelt.
Die Gewerbeanzeige wird dann von uns geprüft, im Gewerberegister erfasst und daraufhin wird die Gewerbeanzeige zusammen mit der Rechnung per Post an den Gewerbetreibenden verschickt.
Kosten
Die Gewerbeanzeige kostet derzeit lt. städtischer Verwaltungsgebührensatzung 50,60 €. Die Gebühr wird per Rechnung erhoben und muss überwiesen werden
Gewerbe anmelden
https://www.ueberlingen.de/sbw-dienstleistungen/496
Gewerbe abmelden
https://www.ueberlingen.de/sbw-dienstleistungen/902
Gewerbe ummelden
https://www.ueberlingen.de/sbw-dienstleistungen/883
Bitte
informieren Sie sich im Voraus, ob für die Ausübung Ihres Gewerbes
Erlaubnisse von anderen Behörden eingeholt werden müssen (von der IHK
etc.).