Widmung von Gemeindestraßen - Erschließungsanlage Mühlbachstraße - OST und Erschließungsanlage Mühlbachstraße - STICH
Die Erschließungsanlage "Mühlbachstraße - OST", (Mühlbachstraße ab Flst.Nr. 2951/1 und Flst.Nr. 2965/4 bis zur Kurt-Wilde-Straße), die Erschließungsanlage "Mühlbachstraße - STICH" (Flst.Nr. 2874), sind endgültig hergestellt. Sie werden hiermit als Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) eingestuft, ab dem 23. Mai 2023 endgültig dem Verkehr überlassen und gelten damit gemäß § 5 Abs. 6 StrG als gewidmet.