Widmung von Gemeindestraßen - Erschließungsanlage "Gasserswies/Feigentalweg"
Die Erschließungsanlage "Gasserswies/Feigentalweg", Straße "Gasserswies" (Flst.Nr. 1322) und Straße "Feigentalweg" (von der Straße Gasserswies bis zum Wendehammer auf Flst.Nr. 1385/1) mit der Stichstraße auf Flst.Nr. 1392/26, ist endgültig hergestellt. Sie werden hiermit als Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) eingestuft, ab dem 23. Mai 2023 endgültig dem Verkehr überlassen und gelten damit gemäß § 5 Abs. 6 StrG als gewidmet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Grundstücksmanagement, Bahnhofsstraße 2, 88662 Überlingen Widerspruch erhoben werden.