04.06.2024

Wichtige Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Wahlberechtigte – Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten haben eine Wahlbenachrichtigung zugesandt bekommen. In den Ortsteilen musste aufgrund eines Fehldruckes die Wahlbenachrichtigung nochmals gedruckt und versendet werden.

Zusendung der Stimmzettel für die Kommunalwahl – KEINE Briefwahl- unterlagen

Die Stimmzettel für die Kommunalwahl (Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat) müssen aus gesetzlichen Gründen vorab den Wählerinnen und Wählern zugesendet werden. Wir bitten um Beachtung, dass es sich dabei nicht um Briefwahlunterlagen handelt.

Diese Stimmzettel sollten zum Wahlgang (Urnenwahl am Wahltag) mitgebracht werden. In den Wahllokalen werden zwar noch Stimmzettel vorgehalten, diese würden aber nicht für alle Wahlberechtigten ausreichen. Die Stimmzettel für die Europawahl werden vorab nicht zugeschickt, diese erhalten Sie wie gewohnt in den Wahllokalen.

Wird Briefwahl beantragt, werden sämtliche Stimmzettel zusammen mit den entsprechenden Stimmzettelumschlägen und Wahlbriefen für die Kommunalwahl nochmals versendet.

Briefwahlbeantragung

Durch verschiedene Dienstleister bzw. Vorkonfektionierungen kommt es zu unterschiedlichen Postlaufzeiten bei der Europawahl und der Kommunalwahl.

Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahl werden auf jeden Fall getrennt voneinander versendet. Wir bitten dies unbedingt zu beachten.

Briefwahlunterlagen online beantragen

Die Wahlberechtigten können über die Homepage der Stadt Überlingen www.ueberlingen.de an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche online schnell und bequem von zu Hause aus oder von unterwegs Briefwahl beantragen. Wir empfehlen und appellieren sehr daran, diesen Service zu nutzen. Sie helfen somit, die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich versandfertig zu machen und nebenbei noch Porto und Zeit einzusparen.

Beim Aufruf des auf der Startseite unserer Homepage www.ueberlingen.de enthaltenen Links wird man auf ein Erfassungsformular für die Antragsdaten umgeleitet. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Die Unterlagen können Sie sich nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Für die automatische Prüfung der Daten werden unter anderem die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis an den Antragsteller gesendet, dass die Antragstellung nicht erfolgreich war.

Briefwahlunterlagen per QR-Code beantragen

Alternativ kann der auf Rückseite der Wahlbenachrichtigung angebrachte QR-Code gescannt werden. Die meisten Wählerdaten sind hier bereits hinterlegt. Es müssen nur noch das Geburtsdatum und möglicherweise eine abweichende Versandadresse erfasst werden.

Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.

Sowohl die online-Beantragung über unsere Homepage wie auch die Beantragung per QR-Code ist nur noch bis Donnerstag, 6. Juni 2024 um 10.00 Uhr möglich!

Persönliche Beantragung bzw. Beantragung mit Vollmacht – Änderung der Räumlichkeiten

Die Unterlagen für die Briefwahl können auch bei persönlicher Vorsprache im Verwaltungsgebäude Torhaus, Christophstr. 1, im 2. OG, Sitzungszimmer beantragt werden. Ein rollstuhlgerechter Zugang ist über das Parkhaus West per Aufzug möglich.

Die Briefwahlunterlagen können entweder persönlich mit der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigung abgeholt (Personalausweis/Reisepass zwingend mitbringen), schriftlich oder per Mail (briefwahl@ueberlingen.de) anfordert werden.

Letzter Termin für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 7. Juni 2024 in der Zeit von 08.00 bis 10.00 Uhr (bei gewünschten Postversand) bzw. 08.00 bis 12.00 Uhr (kein Postversand mehr möglich) und von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Bitte beachten Sie unbedingt bei beiden Beantragungsarten die Bearbeitungs- und die Postlaufzeit!

Die Wahlbriefe müssen am Wahltag spätestens um 18.00 Uhr im Briefkasten des Torhauses in der Christophstr. 1, 88662 Überlingen eingegangen sein.

Öffnungszeiten der Briefwahlschalter im Verwaltungsgebäude Torhaus Christophstr. 1, 2. OG, Sitzungszimmer

Die Briefwahlschalter haben folgende Publikumszeiten:

Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

Ausnahme / Abweichung von Öffnungszeit und Beantragungsort:

Freitag, 7. 06. 2024 16.00 bis 18.00 Uhr im Bürgerservice Ü.-Punkt, Christophstr. 1 – EG

Auszählungsreihenfolge

Der Gemeindewahlausschuss hat folgende Auszählungsreihenfolge beschlossen:

Sonntag, 09.06.2024: Europawahl Ergebnisermittlung vor Ort in den Wahllokalen

Montag, 10.06.2024: Kreistag,  Gemeinderat, Ortschaftsrat.

Die Ergebnisermittlung findet in den Verwaltungsgebäuden Christophstr. 1, Bahnhofstr. 2, 4, 6 und 18-20 statt.

Ergebnispräsentation

Die Ergebnisse der einzelnen Wahlen können online hier auf der Homepage der Stadt Überlingen abgerufen werden.

Stadtverwaltung geschlossen

Die Stadtverwaltung bleibt am Montag, 10.06.2024 aufgrund der Ergebnisermittlungen geschlossen.

Ferner ist der Bürgerservice Ü.-Punkt auch am Dienstag, 11.06.2024 aufgrund von Aufräumarbeiten ganztägig nicht geöffnet.

21.02.2025
Wochenmarkt endet am Samstag, 1. März 2025 früher
Aufgrund einer Veranstaltung („Preiskarbatschenschnellen“) am Samstag, 1. März 2025, endet der Wochenmarkt auf der Hofstatt bereits um 12.30 Uhr.
21.02.2025
Stadtbus Überlingen: Einschränkungen während der Fasnacht
Aufgrund verschiedener Fasnachts-Veranstaltungen in der Überlinger Altstadt kann es von Donnerstag, 27.02. bis Dienstag, 04.03. aufgrund von Straßensperrungen auf allen Stadtbuslinien zu Einschränkungen und Verspätungen kommen.
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