Der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen hat am 14.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nachverdichtung Hildegardring (Schättlisberg – 8. Teiländerung)“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen hat ebenfalls am 14.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nachverdichtung Hildegardring (Schättlisberg – 8. Teiländerung)“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 09.09.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung dient.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von
abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Stadt Überlingen. In der Nähe befindet sich die Auffahrt zur B 31 und westlich davon das Krankenhaus. Durch das Plangebiet verläuft der Hildegardring. Nordöstlich an das Plangebiet grenzt die Anna-Zentgraf-Straße mit der Neubebauung am Schättlisberg an.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans besteht aus zwei Teilflächen (Vorhabenfläche West und Ost). Die beiden Teilflächen umfassen die Flurstücke 3966, 3966/2, 3967, 3981, 3982, 3984 und 3984/1 (alle Gemarkung Überlingen). Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,32 ha.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nachverdichtung Hildegard-ring (Schättlisberg - 8. Teiländerung)" mit Vorhaben- und Erschließungsplan (gem. § 12 BauGB) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung in einem bestehenden Wohngebiet geschaffen werden.
Die zu überplanenden Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers (BGÜ). Der Vorhabenträger verfolgt das Ziel die bestehenden Mehrfamilienhäuser zu modernisieren und aufzustocken. Darüber hinaus sollen im Sinne einer Nachverdichtung drei weitere Wohngebäuden jeweils zwischen den östlich des Hildegardrings gelegenen Häusern entstehen. Durch die Aufstockungen und Neubauten sollen weitere Wohnungen geschaffen werden. Alle Dächer, sowohl der Bestandsgebäude als auch der Neubauten, sollen teilweise begrünt und mit Photovoltaik-Anlagen bestückt werden. Auf dem östlichen Teil des Gebäudes Hausnummer 42 und des Gebäudes mit der Hausnummer 40 ist die Anlage eines Dachgartens vorgesehen. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist darüber hinaus der Bau von zwei weiteren Tiefgaragen geplant. Die bestehende Tiefgarage soll um ein Geschoss erweitert werden. Die bestehenden Garagen entlang des Hildegardrings sollen entfallen, um unter anderem die Einfahrten für die Tiefgaragen zu realisieren.
Veröffentlichung im Internet sowie zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nachverdichtung Hildegard-ring (Schättlisberg - 8. Teiländerung)" mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Umweltreport mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie Regenwasserkonzeption) in der Zeit vom 25.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nachverdichtung Hildegard-ring (Schättlisberg - 8. Teiländerung)" mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Umweltreport mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie Regenwasserkonzeption) liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 25.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Überlingen unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Überlingen, 21.10.2024
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister