Am 26.07.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bonndorf“ in Überlingen-Bonndorf mit örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 16.06.2023 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage des Überlinger Teilortes Bonndorf. Entlang der östlichen Abgrenzung verläuft die Kreisstraße 7786. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha und beinhaltet die Flurstücke 273/1 (teilweise), 273/5, 273/6 und 274 (teilweise), alle Gemarkung Bonndorf.
Das Plangebiet wird derzeit größtenteils landwirtschaftlich als Acker genutzt. Es grenzt im Westen / Südwesten an Waldflächen an. Die Erschließung erfolgt über einen Wirtschafts-weg, der von der Kreisstraße 7786 abzweigt und am nördlichen und westlichen Rand des Plangebietes verläuft. Das Gebiet wird von einer 20-kV-Freileitung gequert. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Lageplan_vBP Freiflächen-PV-Anlage
Ziel und Zweck der Planung
Auf den zu Überplanung vorgesehenen Flächen beabsichtigt ein privater Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die Größe der Anlage soll insgesamt ca. 6,5 ha betragen und umfasst neben den Aufstellflächen für die Solarmodule auch eine parallel zur Kreisstraße verlaufende Teilfläche für die Eingrünung.
Das Vorhaben leistet einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Nutzung regenerativer Energien und damit zum Klimaschutz. Es entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 6 Nr. 7.f) BauGB, wonach in den Bauleitplänen insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen ist.
Veröffentlichung im Internet sowie der zusätzlichen öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bonndorf“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen mit Umweltbericht (inklusive Anlagen zum Artenschutz: (Vogelarten, Insekten, Reptilien)), in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bonndorf“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen mit Umweltbericht (inklusive Anlagen zum Artenschutz: (Vogelarten, Insekten, Reptilien)), liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023 bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ` Freiflächen-Photovoltaikanlage Bonndorf´ mit integrierter Eingriff-Ausgleichsbilanzierung und Maßnahmenkonzept zur Grünordnung- Stand 16.06.2023 (Büro Hornstein, Freier Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Überlingen), zur Untersuchung möglicher Wirkungen der Planung auf das Siedlungs- und Landschaftsbild und auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie auf die Bevölkerung.
Für die Schutzgüter `Landschaftsbild´, `Boden´, und Flora / Fauna´ sind Eingriffe von geringer bis mittlerer Wirkung zu erwarten.
Einschätzung der Bedeutung einer Fläche für Bodenbrüter und sonstige Vogelarten im Zusammenhang mit einer geplanten PV-Anlage nordwestlich Bonndorf (SeeConcept, 18.04.2023)
Einschätzung der Bedeutung von Feuchtflächen für wasserbürtige Insekten im Zusammenhang mit einer geplanten PV-Anlage nordwestlich Bonndorf (SeeConcept, 08.06.2023)
Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen für Reptilien im Zusammenhang mit einer geplanten PV-Anlage nordwestlich Bonndorf (SeeConcept, 15.06.2023)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen:
Stellungnahme Landratsamt Bodenseekreis / Belange des Natur- und Landschaftsschutzes:
Stellungnahme Landratsamt Bodenseekreis / Belange des Bodenschutzes:
Stellungnahme Landratsamt Bodenseekreis / Belange der Forstwirtschaft:
Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg / Abt. 8 Forstdirektion
Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen / Referat 21
Überlingen, 28.07.2023
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister