03.08.2023

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bonndorf“ mit örtlichen Bauvorschriften in Überlingen-Bonndorf

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Am 26.07.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bonndorf“ in Überlingen-Bonndorf mit örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 16.06.2023 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage des Überlinger Teilortes Bonndorf. Entlang der östlichen Abgrenzung verläuft die Kreisstraße 7786. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha und beinhaltet die Flurstücke 273/1 (teilweise), 273/5, 273/6 und 274 (teilweise), alle Gemarkung Bonndorf.

Das Plangebiet wird derzeit größtenteils landwirtschaftlich als Acker genutzt. Es grenzt im Westen / Südwesten an Waldflächen an. Die Erschließung erfolgt über einen Wirtschafts-weg, der von der Kreisstraße 7786 abzweigt und am nördlichen und westlichen Rand des Plangebietes verläuft. Das Gebiet wird von einer 20-kV-Freileitung gequert. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Lageplan_vBP Freiflächen-PV-Anlage

Ziel und Zweck der Planung

Auf den zu Überplanung vorgesehenen Flächen beabsichtigt ein privater Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die Größe der Anlage soll insgesamt ca. 6,5 ha betragen und umfasst neben den Aufstellflächen für die Solarmodule auch eine parallel zur Kreisstraße verlaufende Teilfläche für die Eingrünung.

Das Vorhaben leistet einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Nutzung regenerativer Energien und damit zum Klimaschutz. Es entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 6 Nr. 7.f) BauGB, wonach in den Bauleitplänen insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen ist.

Veröffentlichung im Internet sowie der zusätzlichen öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bonndorf“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen mit Umweltbericht (inklusive Anlagen zum Artenschutz: (Vogelarten, Insekten, Reptilien)), in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bonndorf“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen mit Umweltbericht (inklusive Anlagen zum Artenschutz: (Vogelarten, Insekten, Reptilien)), liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023 bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ` Freiflächen-Photovoltaikanlage Bonndorf´ mit integrierter Eingriff-Ausgleichsbilanzierung und Maßnahmenkonzept zur Grünordnung- Stand 16.06.2023 (Büro Hornstein, Freier Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Überlingen), zur Untersuchung möglicher Wirkungen der Planung auf das Siedlungs- und Landschaftsbild und auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie auf die Bevölkerung.

Für die Schutzgüter `Landschaftsbild´, `Boden´, und Flora / Fauna´ sind Eingriffe von geringer bis mittlerer Wirkung zu erwarten.

Einschätzung der Bedeutung einer Fläche für Bodenbrüter und sonstige Vogelarten im Zusammenhang mit einer geplanten PV-Anlage nordwestlich Bonndorf (SeeConcept, 18.04.2023)

Einschätzung der Bedeutung von Feuchtflächen für wasserbürtige Insekten im Zusammenhang mit einer geplanten PV-Anlage nordwestlich Bonndorf (SeeConcept, 08.06.2023)

Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen für Reptilien im Zusammenhang mit einer geplanten PV-Anlage nordwestlich Bonndorf (SeeConcept, 15.06.2023)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen:

Stellungnahme Landratsamt Bodenseekreis / Belange des Natur- und Landschaftsschutzes:

  • Zu Maßnahmen für Zauneidechsen und Schlingnattern im Zuge der Rekultivierungsplanung der ehemaligen Kiesgrube,
  • Zur möglichen artenschutzrechtlichen Betroffenheit von Bodenbrütern,
  • Zur möglichen Bedeutung der Fläche für wasserbürtige Insekten,
  • Zur ökologischen Bedeutung der Waldränder im Südwesten und Westen des Plangebietes,
  • Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte durch breite Reihenabstände bei Photovoltaikanlagen,
  • Zur Einbindungserfordernis des Plangebietes in die Landschaft und zur Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild in der Eingriff-Ausgleichsbilanzierung.

Stellungnahme Landratsamt Bodenseekreis / Belange des Bodenschutzes:

  • Zur Notwendigkeit eines Bodenschutzkonzeptes und der bodenkundlichen Baubegleitung der Bauarbeiten.

Stellungnahme Landratsamt Bodenseekreis / Belange der Forstwirtschaft:

  • Zum angrenzenden Waldbiotop,
  • Zur Berücksichtigung des Waldabstandes.

Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben

  • Zur Betroffenheit eines Regionalen Grünzugs gem. des Regionalplanentwurfs (2021),
  • Zur geplanten Aufstellung des Teilregionalplans Energie.

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg / Abt. 8 Forstdirektion

  • Zur indirekten Betroffenheit von Waldflächen und Hinweisen / Empfehlungen zum Waldabstand.

Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz

  • Zur grundsätzlichen Zustimmung zur geplanten PV-Anlage als wichtigem Beitrag zur Umsetzung der Energiewende im Bodenseekreis
  • Zu Anregungen bezüglich von Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität außerhalb verpflichtender Ausgleichsmaßnahmen: Begrünung Zaunanlage, Pflegemaßnahmen der Wieseflächen.

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen / Referat 21

  • Zur Betroffenheit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und der geplanten Bewirtschaftungsform des Geländes,
  • Zu Belangen des Klimaschutzes.

Überlingen, 28.07.2023

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister


Öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderates am Dienstag, 25.02.2025
Am Dienstag, 25.02.2025 findet um 17:00 Uhr im Rathaussaal, Münsterstraße 15-17 eine Sitzung des Jugendgemeinderates statt.
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