öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alte Straßenmeisterei“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen hat ebenfalls am 09.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alte Straßenmeisterei“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 04.11.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung dient.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von
abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt östlich der Kernstadt Überlingens und westlich des Teilorts Nußdorf sowie nördlich der Bahnlinie Radolfzell-Friedrichshafen. Der Geltungsbereich grenzt im Süden an die Nußdorfer Straße. Nördlich des Plangebietes befindet sich das Betriebsgelände der Firma Diehl Defence GmbH & Co. KG, Überlingen, Südlich des Plangebietes liegt der Wohnmobilstellplatz Überlingen Ost. Westlich und östlich des Plangebietes liegen oberhalb einer Geländestufe die Mitarbeiterparkplätze der Firma Diehl Defence GmbH & Co. KG, Überlingen, südlich der Alten Nußdorfer Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,82 ha und beinhaltet das Flurstück 3078, sowie Teilflächen der Flurstücke 16/8, 3069, 3076, 3077 und 3124/1 (alle Gemarkung Überlingen).
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Aufgrund des starken Wachstums der Firma Diehl Defence GmbH & Co. KG am Standort Überlingen benötigt die Firma Flächen um weitere Arbeitsplätze anzusiedeln. Die Firma Diehl Defence GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des Grundstücks mit der Flurstücksnummer 3078, Gemarkung Überlingen. Bei dem Grundstück handelt es sich um das Gelände der ehemaligen Straßenmeisterei des Regierungspräsidiums Tübingen. Die Firma Diehl Defence GmbH & Co. KG beabsichtigt daher auf diesem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Werksgelände in Überlingen als Ergänzung zu den bestehenden Bauten den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit weiteren Stellplätzen. Die Planung sieht darüber hinaus vor, dass der Haupteingang und die Pforte auf das Vorhabensgrundstück verlegt werden sollen. Über eine Straßenbrücke über die Alte Nußdorfer Straße soll der Neubau an das bestehende Betriebsgelände nördlich der Alten Nußdorfer Straße angebunden werden. Die oberhalb gelegenen Parkplätze südlich der Alten Nußdorfer Straße sollen über Stege ebenfalls vom neuen Büro- und Verwaltungsgebäude direkt zugänglich gemacht werden. Das Büro- und Verwaltungsgebäude ist mit einer Attika-Höhe von ca. 31m ab Geländeoberkante geplant. Auf dem Flachdach ist teilweise eine Terrassennutzung konzipiert. Auf dem Dach finden sich darüber hinaus Technikaufbauten, die eine maximale Höhe von 35,80m erreichen. Das Gebäude ist mit einer Fassadenbegrünung geplant. Die Begrünung der Böschung soll erhalten werden.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alte Straßenmeisterei“ dient daher der Schaffung des Planungsrechts für ein konkretes Bauvorhaben.
Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alte Straßenmeisterei“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Umweltreport, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Regenwasserkonzeption) in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alte Straßenmeisterei“ mit örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil, Vorhaben- und Erschließungsplan, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründungen (inkl. Umweltreport, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Regenwasserkonzeption) liegt darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie zu dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Überlingen unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Überlingen, 03.01.2025
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister