Zur Versteigerung gelangen Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist und der Finder kein Eigentumsanspruch angemeldet hat.
Hierbei werden meistbietend
und weitere Gegenstände versteigert.
Die Versteigerungsbedingungen werden unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Kommen Sie vorbei und ersteigern Sie tolle Fahrräder und weitere Gegenstände. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei Fragen weiter.
Hiermit wird Berechtigten, gemäß § 980 BGB, die Gelegenheit gegeben, ihre Rechte geltend zu machen. Dies kann in der Zeit vom 20.03.2025 bis 28.03.2025 bei der Stadt Überlingen Bürgerservice Ü.-Punkt -Fundamt-, Christophstr. 1, 88662 Überlingen veranlasst werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.