Eine Besichtigung der zu versteigernden Gegenstände kann ab 13.30 Uhr erfolgen.
Zur Versteigerung gelangen Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist und der Finder kein Eigentumsanspruch angemeldet hat.
Hierbei werden meistbietend gegen Barzahlung Gegenstände wie
sowie einige
und weitere Gegenstände versteigert.
Die Versteigerungsbedingungen werden unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
Kommen Sie vorbei und ersteigern Sie tolle Fahrräder, Taschen, Schmuck und weitere Gegenstände. Unsere freundlichen Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei Fragen weiter.
Hiermit wird Berechtigten, gemäß § 980 BGB, die Gelegenheit gegeben, ihre Rechte geltend zu machen. Dies kann in der Zeit vom 21.09.2019 bis 02.10.2019 bei der Stadt Überlingen Bürgerservice Ü.-Punkt -Fundamt-, Christophstr. 1, 88662 Überlingen veranlasst werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Stadt Überlingen, Bürgerservice Ü.-Punkt