Die neue Pachtperiode wird damit am 01.04.2025 beginnen. Sofern einzelne Mitpächter aus dem bestehenden Pachtverhältnis zum 01.04.2024 ausscheiden möchten, wird der abzuschließende Nachtragsvertrag mit den verbleibenden Mitpächtern geschlossen.
Hintergrund dieses Vorgehens sind die Herausforderungen, denen sich der Waldumbau aufgrund der zunehmenden Einflüsse des Klimawandels stellen muss. Die aus forstlicher Sicht erforderliche Naturverjüngung verlangt in diesem Zusammenhang nach einer Reform der Jagdverpachtung, um ein gemeinsames zielgerichtetes Handeln von Jagd und Waldwirtschaft zu erreichen. Statt einer regulären sechsjährigen Verpachtung, die notwendige Anpassungen verzögern würde, soll eine auf ein Jahr befristete Verlängerung des Status Quo die Zeit schaffen, um die Grundlagen für eine nachvollziehbare Reform der bisherigen Praxis zu ermöglichen.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Grünflächen, Umwelt und Forst, Roland Leitner, telefonisch 07551 99-1350 oder per E-Mail r.leitner@ueberlingen.de gerne zur Verfügung.