Die Vereinigte Stipendien-Stiftung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 2.11.1950 aus 7 kleinen Einzelstiftungen gebildet, die für sich allein nicht mehr lebensfähig waren.

Nach der vom Gemeinderat am 20.9.1978 beschlossenen Satzung sind die Erträge aus der Stiftung

zu 11/12 an Studenten der katholischen Theologie und zu 1/12 an Studierende anderer Fachrichtungen auszuschütten.

Voraussetzung für die Gewährung von Stipendien ist, dass es sich zum einem um Bedürftige, zum anderen um Überlinger Einwohner handelt. 10 % des Stipendiums sind später an die Stiftung zurückzuerstatten.

Die Stipendiaten werden in der Regel vom Pfarramt vorgeschlagen.

Für die Förderung ist ein formloser elektronischer oder schriftlicher Antrag des Stipendiaten mit folgenden Informationen ausreichend:

- Studiengang und angestrebter Abschluss

- Bestätigung, dass eine Bedürftigkeit vorliegt

- Immatrikulationsbescheinigung

- eine Empfehlung der katholischen Kirche

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