Beispielhaft sehen Sie hier die Gegenüberstellung des alten und neuen Bescheids, damit Sie alle wichtigen Informationen schnell und übersichtlich finden.
Bitte verwenden Sie bei Zahlungen künftig ausschließlich das neue Kassenzeichen und passen Sie Ihre Daueraufträge auf das neue Kassenzeichen an. Das Kassenzeichen war früher als Buchungszeichen benannt.
Sollten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so brauchen Sie nichts zu veranlassen. Diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Steuern (steuern@ueberlingen.de; 07551 99-1213) gerne zur Verfügung.