Überlinger Wohnbaulandmodell

Wohnbaulandrichtlinie der Stadt Überlingen

Wohnbaulandrichtlinie der Stadt Überlingen zur Schaffung von Planungsrecht für Wohnbauflächen von privaten Antragstellern bzw. Vorhabenträgern

Die Entwicklung und Bereitstellung von Wohnbauflächen und insbesondere die Schaffung von Planungsrecht ist eine hoheitliche kommunale Aufgabe. Wohnungsknappheit sowie der stets ansteigende Siedlungsdruck stellen die Gemeinden und Städte vor die Aufgabe notwendiges Bauland nachhaltig und sozial gerecht zu entwickeln. Durch die rechtlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches besteht für Kommunen die Möglichkeit, für Grundstückflächen im Außenbereich Bau- ­und Planungsrecht zu schaffen ohne ein zeitintensives Verfahren der Flächennutzungsplanung durchzuführen. Private Grundstückseigentümer bzw. Vorhabenträger haben in der Vergangenheit davon Gebrauch gemacht. Mit der Schaffung von Bau- und Planungsrecht war eine Bodenwertsteigerung verbunden, die allein den Antragstellern bzw. Vorhabenträgern zuteilwurde. Ziel der Wohnbaulandrichtlinie ist daher eine aktive Steuerung in Form eines kooperativen und partizipierenden Wohnbaulandentwicklungsmodells, bei dem ein Teil der Wertsteigerung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zur Bereitstellung von Wohnbauland in kommunale Hand überführt wird.

Wohnbaulandrichtlinie der Stadt Überlingen

Handlungskonzept Wohnen 2030

Gemeinderatsbeschluss vom 22.04.2020

Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 18.0ktober 2017 mit der Grundlagenermittlung zur Entwicklung eines Wohnbaulandmodels für Überlingen beauftragt. Ziel war es, die Ergebnisse der Bestandsanalyse zu diskutieren und darüber zu entscheiden, ob ein Wohnbaulandmodell für die Stadt Überlingen einen Mehrwert bringt und ob ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden soll. Mit den Untersuchungen wurde das Institut empirica aus Bonn am 05.07.2018 beauftragt. Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 27.11.2019 und in einer Einwohnerversammlung am 10.12.2019. Neben der Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs für den Zeithorizont 2030 sollte die Analyse der Rahmenbedingungen Aussagen zum prognostizierten Wohnungsbedarf treffen. Um einen Grundsatzbeschluss für ein Handlungsprogramm Wohnen zu fassen, sind die Erkenntnisse der Wohnbedarfsanalyse mit den Belangen einer sozial gerechten Bodennutzung in Einklang zu bringen. Eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung der Gesamtstadt kann nur unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Familien, erfolgen. Zugleich sind die Schaffung und die Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie die Eigentumsbildung weiter Kreise zu berücksichtigen. Die genannten Ziele für eine sozial gerechte Entwicklung und Ordnung von Bauland sowie einer Durchmischung und gleichzeitiger Stabilität von Wohnungsbedürfnissen lassen sich nur schwer über das Instrument der verbindlichen Bauleitplanung umsetzen. Das Handlungsprogramm Wohnen ist damit eng verknüpft mit den Handlungsgrundsätzen zur Baulandentwicklung und Baulandmobilisierung, die durch eine Priorisierung von Handlungsschritten für die Bereitstellung und Schaffung von Wohnbauland gekennzeichnet ist (baulandpolitische Grundsätze).

Handlungskonzept Wohnen 2030

Wohnbedarfsanalyse und Handlungskonzept Wohnen empirica

Fragen zu Wohnentwicklung

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Technik und Verkehr am 07.03.2022 stellte die Fraktion LBU/Die Grüne einen Antrag auf Beantwortung von Fragen zum aktuellen Sachstand der Wohnentwicklung in Überlingen. Dabei wurde u.a. um Auskunft zu den genehmigten und fertigstellen Wohnungen, zu den Aktivitäten der Stadt vorhandenen Wohnraum zu aktivieren (Zweckentfremdungssatzung) und zu den Maßnahmen wie die Bautätigkeit angemessen zur Bevölkerungsentwicklung erfolgen kann.

Beantwortung Anfrage der Fraktion LBU/Die Grünen Wohnungsentwicklung

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