22.12.2023

Übergabe Bewilligungsbescheide für Städte und Gemeinden zur Modernisierung ihrer kommunalen Infrastruktur

„Wir übergeben die Förderbescheide der bereits vierten Bewilligungstranche in diesem Jahr noch vor Weihnachten, damit die Kommunen mit dem Ausbau der ländlichen Wege frühzeitig im nächsten Jahr beginnen können. Gerade im Frühjahr zeigt sich, dass über die frostigen Wintertage aus vielen kleinen Rissen große Schlaglöcher entstanden sind. Eine grundlegende Sanierung ist oftmals besser und langfristig auch günstiger als immer nur zu reparieren. Hierfür können die Kommunen Fördermittel über das Programm ,Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege (MoLWe) beantragen", sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Übergabe weiterer Bewilligungsbescheide am Mittwoch (20. Dezember) in Stuttgart.

Mit dieser Bewilligungstranche erhalten sechs Kommunen Fördermittel in Höhe von insgesamt 390.583,46 Euro. Mit den Fördermitteln werden in sechs Wegebaumaßnahmen rund 5,7 Kilometer Wege modernisiert. Damit sind gleichzeitig die 2023 zur Verfügung stehenden Fördermittel in diesem Programm mit insgesamt ca. 2,5 Millionen Euro vollständig abgerufen. Seit Beginn des Förderprogramms zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege im Jahr 2018 wurden landesweit über 16,5 Millionen Euro an Zuschussmitteln abgerufen und damit rund 285 Kilometer ländlicher Wege im Land auf den neuesten Stand gebracht.

„Ein gut ausgebautes Wegenetz ist nicht nur für die Land- und Forstwirtschaft wichtig, auch Spaziergänger, Radfahrer und Wanderer nutzen diese für Freizeit, Sport und Erholung. Damit profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von der multifunktionalen Eigenschaft der Wege. Für die Kommunen ist es aber eine kostspielige Daueraufgabe, dieses moderne ländliche Wegenetz zu unterhalten. Daher freue ich mich sehr, dass das Land die Städte und Gemeinden die für die Modernisierung der Wege dringend benötigten Fördermittel in einem unkomplizierten Verfahren zur Verfügung stellen kann", betonte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Sechs Anträge aus sechs Kommunen werden mit insgesamt 390.583,46 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet: 

- Forchtenberg: 47.130,50 Euro

- Kirchheim unter Teck: 36.400,00 Euro

- Neuenstein: 92.721,60 Euro

- Owingen: 56.479,69 Euro

- Steinheim am Albuch: 100.000,00 Euro

- Überlingen: 57.851,67 Euro 

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter:

https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/Wissenswertes/Gesetze-und- Vorschriften/

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