Die Bauverwaltung ist Verwaltungsstelle für verschiedene Förderprogramme.
Sanierungsgebiet Altstadt II West
Sanierungsgebiet Altstadt III Nord
Sanierungsgebiet Stadteingang West
Sanierungsgebiet Lippertsreuter Straße
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In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten "Altstadt III Nord", "Stadteingang West" und "Lippertsreuter Straße" bedarf es nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) bei Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder bei Abbruch einer baulichen Anlage, einer sanierungsrechtlichen Genehmigung. Das dafür notwendige Formular können sie hier herunterladen.
Antrag auf Genehmigung eines Sanierungsvorhabens
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch beim Sachgebiet Bauverwaltung - Stadtsanierung/Denkmalpflege
Telefon: 07551 99-1362