Städtebauliche Entwicklung „Kramer - Areal“

Einladung zur Ortsbegehung und zum anschließenden Bürgerworkshop am 03. März 2023 ab 16:00 Uhr auf dem Kramer - Areal.

Auf dem Gelände des ehemaligen Betriebsgeländes der Kramer – Werke soll ein neuer Stadtteil entstehen. Die Stadt Überlingen möchte zusammen mit der Wacker Neuson Immobilien GmbH das ehemalige Werksgelände städtebaulich entwickeln. Dazu wird ein zweiphasiger, nicht offener städtebaulicher und freiräumlicher Realisierungswettbewerb als Einladungswettbewerb mit 25 Teilnehmenden ausgelobt, der als diskursives Werkstattverfahren durchgeführt werden soll.

Zu Beginn des Planungsprozess findet eine gemeinsame geführte Ortsbegehung mit anschließendem  Bürgerworkshop statt. Darin sollen gemeinsame Ideen und Visionen für die Revitalisierung und Umnutzung des Geländes erarbeitet werden. Diese fließen dann in die Wettbewerbsauslobung ein und dienen als Planungs- und Wettbewerbsgrundlage.

 Ablauf 

16:00 Uhr: Ortsbegehung

Der Einlass auf das Gelände erfolgt ab 15:45 Uhr. Treffpunkt ist das Pförtnergebäude auf dem Kramer-Areal. Auf dem Gelände stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Nach einer Begrüßung und Einführung anlässlich der Flächenentwicklung findet eine geführte Ortsbegehung statt. Diese endet ca. um 17:40 Uhr.

18:00 Uhr: Workshop im Bürogebäude im 1. Obergeschoss auf dem Kramer-Areal.

Nach einer Einführung zur Zielsetzung der Entwicklung und zum Ablauf des anstehenden städtebaulichen Wettbewerbs ist ein gemeinsames Arbeiten in Gruppen an vier Dialogtischen zu den folgenden Themen geplant:

Dialogtisch 1 - Städtebau

Dialogtisch 2 - Nutzungen

Dialogtisch 3 - Erschließung und Mobilität

Dialogtisch 4 - Freiraum und Grünflächen

Nach einer Zusammenfassung der Anregungen von den Dialogtischen erfolgt ein Ausblick auf das weitere Vorgehen. Die Veranstaltung endet ca. um 21:15 Uhr.

Die Teilnahme an der Ortsbegehung ist keine Voraussetzung für den Bürgerworkshop. Es ist auch möglich, an der Veranstaltung ab 18:00 Uhr teilzunehmen.

Die Stadt Überlingen und die Wacker Neuson Immobilien GmbH freuen sich über Ihre zahlreiche Beteiligung.

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Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen ist ein Fehler passiert. In den Teilorten mit Ortschaftsratswahl wurde die Wahlberechtigung für diese nicht explizit aufgeführt. Der Druck und auch der Versandt war nicht mehr zu stoppen, so dass sich die Wahlleitung entschlossen hat, nochmals für alle Wahlberechtigten in den Teilorten eine korrekte Wahlbenachrichtigung drucken und zustellen zu lassen. Grundsätzlich besteht das Wahlrecht in den Teilorten für die Ortschaftsratswahl aber immer, wenn das Wahlrecht für den Gemeinderat gegeben ist.
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