Am Abend des 26. Januar 2022 ging bei der Stadt Überlingen die Nachricht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21. Januar 2022 zu einem Eilantrag der Stadträte Kristin Müller-Hausser und Dirk Diestel ein.
Oberbürgermeister Jan Zeitler konnte unmittelbar in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats die Entscheidung des Gerichts bekanntgeben, das den von den Antragstellern der „BÜB+“ gegen den Gemeinderat und den Oberbürgermeister gerichteten Eilantrag ablehnte.
Die Antragsteller gingen gegen eine Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Überlingen vom 17. November 2021 vor, mit der das Gremium mehrheitlich Ausschüsse, sonstige Gremien und Aufsichtsräte nach Verlust des Fraktionsstatus der „BÜB+“ durch den Austritt eines Mitglieds neu besetzt hat.
Weiterhin anhängig ist derzeit noch das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht. Oberbürgermeister Jan Zeitler begrüßte die Entscheidung des Gerichts und sieht auch nach Studium der ausführlichen Begründung gute Chancen im Hauptsacheverfahren.